Schülerinnen und Schüler, die nach der Schule beabsichtigen eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. die bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- bzw. Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2024/2025 beim Amt für Ausbildungsförderung abzufordern. BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden.
Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.
Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG = „Meister-BAföG“) beantragen.
In M-V ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.
Kontakt
T: 0395 570 87 5673 und 0395 570 87 2339
Weitere Informationen und Antragsformulare: www.bafoeg.de , www.aufstiegs-bafoeg.de.
LK/MSE