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Ideenaufruf zur Förderung von Maßnahmen zur Fachkräftesicherung durch Studierende

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V veröffentlichte am 29.10.2026 einen Ideenaufruf zur Einreichung von Projektideen zur Förderung eines Projektes in der Mecklenburgische Seenplatte, das Unternehmen in M-V mit nationalen und internationalen Studierenden in Kontakt bringt und damit einerseits zur Fachkräftesicherung in Unternehmen sowie andererseits zur Steigerung des Interesses bei Studierenden an einer Arbeitsaufnahme in
einem Unternehmen in M-V beiträgt.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Rahmen der Fördergrundsätze Gewährung von Zuwendungen „Studierende für Unternehmen in MV gewinnen“ (P.d.09).
Aufgaben des regionalen Projektes
– Informieren der in Betracht kommenden nationalen und internationalen Studierenden sowie Unternehmen über das Projekt;
– Akquise von nationalen und internationalen Studierenden mit Beschäftigungsinteresse sowie Unternehmen mit Fachkräftebedarf;
– Planung und Durchführung von Veranstaltungen und anderen Formaten, die ein direktes gegenseitiges Kennenlernen beider Seiten sowie sprachliche Verständigung beider Seiten ermöglichen;
– Zielgruppengerechte Planung und Durchführung von Aktivitäten, die zur Fachkräftesicherung für Unternehmen und zur Steigerung des Interesses an Unternehmen in MV bei nationalen und internationale Studierenden führen;
– Herstellung und Begleitung des konkreten persönlichen Kontaktes zwischen Studierenden und fachkräftesuchenden Unternehmen.
Je Projekt und Durchführungsjahr sind mindestens 30 Unternehmen sowie mindestens 100 Studierende aktiv zu beteiligen und miteinander in Kontakt zu bringen.
Vorgesehen ist die Förderung eines regionalen Projektes, so dass ein flächendeckendes Informations- und Unterstützungsangebot im ganzen Land Mecklenburg-Vorpommern möglich wird. Hierbei soll insbesondere der Hochschulstandort Neubrandenburg berücksichtigt werden.
Förderkonditionen
Die Zuwendung wird als Projektförderung aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus im Wege einer Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt.
Die Zuwendung wird anhand einer Gesamtaufwandpauschale je Projekt ermittelt. Sie wird aus einem Teilbetrag für die direkten Personalkosten sowie einem Teilbetrag für die Sachausgaben ermittelt.
Bei den geplanten Personalkosten für das angestellte Personal werden 50 Prozent der als plausibel anerkannten Personalkostenpauschale berücksichtigt (Informationen des Ideenaufrufes). Unter Berücksichtigung der jeweiligen Tätigkeiten können maximal einundeinhalb Vollzeitäquivalente in der Regel mit der Tätigkeitsklasse 3 anerkannt werden
Berücksichtigt werden zudem 90 Prozent der als plausibel anerkannten Sachausgaben auf Basis eines Haushaltsplanentwurfs, deren Gesamthöhe sich aus den im Projektplan geplanten Projektphasen und deren kalkulierten Ausgaben ergibt.
Ausgaben für Aktivitäten im Zusammenhang mit dem Projekt
– Reisekosten
– Anmietung von Busunternehmen für Unternehmensbesichtigungen,
– Ausgaben für Teilnehmende
– Raummieten für Messen oder ähnliches
– Catering bei Veranstaltungen,
– Ausgaben im Zusammenhang mit Veranstaltungen wie beispielsweise Speed-Dating zwischen Unternehmen und Teilnehmenden.
– Geringfügige Wirtschaftsgüter , die plausibel sind und einen maximalen Anschaffungswert von 800 EUR netto haben.
Hierzu ist mit der Projektidee die Anlage Projektplan ausgefüllt einzureichen.
Die Projektlaufzeit beträgt maximal ein Jahr. Nach einem erfolgreichen ersten Projektjahr kann ein erneuter Antrag für ein weiteres Jahr gestellt werden. Grundlage
hierfür bildet eine vom Zuwendungsempfänger neu einzureichende, gegebenenfalls bedarfsgerecht angepasste Projektidee inkl. aller Anlagen mit einem neuen Haushaltsplan. Die Laufzeit endet spätestens zum 30.06.2028.
Für das Einholen des Votums des zuständigen Regionalbeirates sind Projektideen sowohl per E-Mail als auch im Original per Post vollständig und entscheidungsreif
einzureichen.
Folgende Unterlagen sind der Projektidee beizufügen
– rechtsverbindlich unterzeichnete Projektbeschreibung
– Vorhabenplan
– Haushaltsplanentwurf/Finanzierungsplan mit Begründung der Kostenkalkulation
– Aufgabenbeschreibung für die Projektmitarbeitenden
– Erklärung zur beabsichtigten Anzahl der einzubindenden Unternehmen und Studierenden
– ggf. Drittmittelnachweise.
Die Auswahl des Projektes erfolgt in einem zweistufigen Verfahren.
Postanschrift des Wirtschaftsministeriums (zur Einreichung der Projektidee): Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit MV
19048 Schwerin
z. Hd. Frank Geißler
Mailanschrift der zuständigen Geschäftsstelle (zur Einreichung der Projektidee):
Dr. Karsten Schuldt, , T: 0385-588 15326 / 0160-94466746






