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Online arbeitslos melden – Beschäftigte sollten das wissen

Tritt der Fall ein und ein Beschäftigter muss gekündigt werden, kann ein verantwortungsbewusster Arbeitgeber diesem helfen und ihn darüber informieren, dass er sich online nicht nur arbeitsuchend, sondern auch arbeitslos melden kann.
Wichtig: Die Arbeitsuchendmeldung und die Arbeitslosmeldung sind zwei unterschiedliche Schritte. Steht das Ende des Arbeitsverhältnisses bereits fest, muss man sich spätestens drei Monate vorher arbeitsuchend melden. Wer erst weniger als drei Monate vor dem Ende davon erfährt, muss sich innerhalb von drei Tagen arbeitsuchend melden. Die Arbeitsuchendmeldung ersetzt nicht die Arbeitslosmeldung. Diese muss spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit vorliegen und kann ebenfalls online erfolgen.
Online-Arbeitslosmeldung: www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-melden
Für die Online-Arbeitslosmeldung benötigt man einen geeigneten elektronischen Identitätsnachweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion und die dazugehörige PIN. Dazu zählen beispielsweise der Personalausweis, der elektronische Aufenthaltstitel und die eID-Karte. Die Identifizierung erfolgt über die BundID.






