Tariftreuegesetz ist wichtiges Signal für gute Löhne

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Der Landtag in M-V hat am 08.11.2023 das von der Landesregierung vorgeschlagene Vergabe- und Tariftreuegesetz beschlossen. Ab dem 01.01.2024 dürfen in M-V öffentliche Aufträge des Landes und der Kommunen nur noch an Unternehmen vergeben werden, die ihren MitarbeiterInnen bei der Erfüllung dieser Aufträge Tariflohn oder tarifgleichen Lohn zahlen. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt ein Vergabemindestlohn von 13,50 Euro.

„Ich bin sehr dankbar, dass der Landtag das Vergabe- und Tariftreuegesetz auf den Weg gebracht hat. Das ist das klare Signal: Wir in M-V setzen auf gute Löhne und faire Arbeitsbedingungen“, erklärte Ministerpräsidentin Schwesig am Rande eines Termins in Hamburg.

„Gute Löhne sind natürlich vor allem für die ArbeitnehmerInnen wichtig. Ich bin aber davon überzeugt, dass das neue Gesetz auch im Interesse der Wirtschaft liegt. Wir befinden uns in einem schärfer werdenden Wettbewerb um gute Fachkräfte. M-V wird in diesem Wettbewerb nur mit guten Löhnen und fairen Arbeitsbedingungen mithalten können. Außerdem schützen wir mit diesem Gesetz diejenigen Unternehmen, die schon Tarif oder tarifgleichen Lohn zahlen. Sie sind nämlich künftig bei öffentlichen Ausschreibungen in einer guten Startposition“, ging Schwesig auf Kritik aus der Wirtschaft ein.

„Es freut mich sehr, dass sich im vergangenen Jahr der Anteil der Unternehmen mit Tarifbindung um zwei Prozentpunkte erhöht hat. Wir hoffen, dass sich weitere Unternehmen für Tariflohn entscheiden“, sagte Schwesig.

PM/MPin

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