Der Zugang zum Kurzarbeitergeld soll unter vereinfachten Bedingungen weiter möglich bleiben. Eine entsprechende Verordnung des Bundes sieht eine Verlängerung bis Ende Juni 2023 vor. „Die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zur Kurzarbeit ist ein wichtiger Beitrag auch für die heimische Wirtschaft in M-V. Das ist ein wichtiges Zeichen vom Bund – zur richtigen Zeit. Die Auswirkungen des Ukrainekrieges und der Coronapandemie machen den Betrieben weiter zu schaffen. Unternehmen und Beschäftigte erhalten mit der Verlängerung mehr Planungssicherheit in wirtschaftlich nicht einfachen Zeiten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am 13.12.2022. Die Verordnung soll am 14.12.2022 im Bundeskabinett beschlossen werden.
Erleichterter Zugang soll erhalten bleiben
Kurzarbeitergeld kann derzeit bereits gezahlt werden, wenn zehn Prozent der Beschäftigten in einem Betrieb von einem Entgeltausfall von mindestens 10 Prozent betroffen sind. Regulär wäre dies der Fall, wenn ein Drittel der Beschäftigten betroffen wären. Zudem müssen Beschäftigte keine negativen Arbeitszeitsalden („Minusstunden“) aufbauen. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent beziehungsweise 67 Prozent der sogenannten Nettoentgeltdifferenz. Den höheren Leistungssatz von 67 Prozent erhalten Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer, die beispielsweise mindestens ein Kind haben. Sozialversicherungsbeiträge werden von Arbeitgebern gegenwärtig zur Hälfte erstattet, wenn die Kurzarbeit mit Qualifizierung verbunden wird. „Die geplante erneute Verlängerung sichert auch Arbeitsplätze bei uns im Land“, so Meyer weiter.
Kurzarbeit in Mecklenburg-Vorpommern
Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Nord haben im Rahmen der „realisierten Kurzarbeit“ im Monat August 2022 genau 343 Beschäftigte in 41 Betrieben kurzgearbeitet. 146 Betriebe haben im November 2022 für 1.704 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte Kurzarbeit angezeigt. „Die Werte liegen noch etwa auf dem Niveau des Vormonats Oktober. Dass mehr Betriebe Kurzarbeit anzeigen, kann gegenwärtig nicht ausgeschlossen werden“, sagte M-Vs Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer abschließend.