Entlastung für Nutzer von Heizöl, Pellets oder Flüssiggas

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Haushalte, die mit so genannten „nicht leitungsgebundenen Brennstoffen“ heizen, sollen für den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 01. Dezember 2022 rückwirkend entlastet werden. Dies sieht ein Eckpunktepapier der Bundesregierung vor. 

Dazu sagt Wirtschafts- und Energieminister Reinhard Meyer: „M-V hat sich beim Bund für eine weitere Unterstützung aufgrund der Energiekrise stark gemacht. Es freut mich, dass es erhebliche Entlastungen auch für die VerbraucherInnen geben wird, die Heizöl, Pellets oder Flüssiggas nutzen. M-V ist ein Flächenland. Gerade auch im ländlichen Raum sind diese Energieträger verbreitet. Umso wichtiger ist es, dass Unterstützung gegeben wird.“

VerbraucherInnen müssen demnach eine Rechnung aus dem Jahr 2022 vorlegen. Maximal 2.000 Euro kann pro privatem Haushalt ausgezahlt werden. Der Bund stellt dafür 1,8 Milliarden Euro aus dem so genannten Wirtschaftsstabilisierungsfonds zur Verfügung. Die Umsetzung des Programms soll über die Bundesländer erfolgen.

PM/WM

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