Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt mit einem neuen Förderaufruf Kommunen bei der Erstellung oder Fortschreibung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen nach den europäischen Vorgaben für „Sustainable Urban Mobility Plans“ (SUMPs). Auch begleitende Maßnahmen wie Verkehrsmodellierung oder Beteiligungsverfahren sind förderfähig. Die Förderquote liegt bei 75 Prozent bzw. 90 Prozent für finanzschwache Kommunen. In diesem Jahr stehen dafür 14 Millionen Euro für Projekte zur Verfügung. Die Förderung ist Teil des Programms „nachhaltig.mobil.planen.“ des BMV.
Der Aufruf zur Skizzeneinreichung vom 13.04.2023 erfolgt auf Basis des der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ vom 18.02.2026.
Antragsberechtigt sind deutsche Städte und Gemeinden, Landkreise sowie kommunale Zweckverbände. Der Einstieg ist einfach: Interessierte können in easy-Online ein einfaches und kurzes Skizzenformular ab sofort bis zum 01.06.2026 ausfüllen: Link zum Skizzenformular.
Für eine bundesweit einheitliche und einfache Anwendung konkretisieren die nationalen SUMP-Kriterien die bestehenden europäische Vorgaben. Sie sind auch Grundlage für die Auswahl der Förderprojekte. Zu den Kriterien gehören u. a. zuverlässige, pünktliche, sichere, nahtlos nutzbare und wirtschaftlich tragfähige Mobilitätsangebote, ein attraktiver Fuß- und Radverkehr, das Ziel von Emissionsreduktion (CO2, Schadstoffe, Lärm) oder eine ganzheitliche Betrachtung aller Verkehrsträger.
Wichtiges auf einen Blick:
- Gefördert werden: Die Erstellung und Fortschreibung von Mobilitätsplänen sowie prozessbegleitende Maßnahmen. Auch Folgeprojekte, die auf bestehenden SUMP-Vorhaben aufbauen oder diese erweitern, sind förderfähig.
- Wer kann sich bewerben: Der Kreis der Antragsberechtigten ergibt sich aus Ziffer 3 der Förderrichtlinie „Nachhaltige urbane Mobilitätspläne (nachhaltig.mobil.planen.)“ vom 18.02.2026. Zur Antragsabgabe werden gemäß den genannten Voraussetzungen insbesondere aufgerufen:
- Städte und Gemeinden (einschließlich Stadtstaaten),
- Landkreise („Kreise“ in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein) und
- Zusammenschlüsse von Gebietskörperschaften (u. a. Zweckverbände)
- Verbundvorhaben antragsberechtigter Partner (zum Beispiel interkommunale Zusammenschlüsse oder Regionen)
- Verfahren: Es handelt sich um ein zweistufiges Auswahlverfahren. Zuerst wird eine einfache Skizze über das entsprechende Formular auf der easy-Online-Website eingereicht. Bei positiver Bewertung wird in einer zweiten Stufe zur formalen Antragstellung eingeladen.
- Frist: Die Skizzeneinreichung muss bis 1.06.2026 erfolgen. In Ausnahmefällen und nach Rücksprache mit dem Mittelgeber ist eine spätere Einreichung möglich.
- Informationsangebote: Die digitale Informationsveranstaltung zum Förderaufruf findet am 29.04.2026 statt.
29.04.2026, 10.00 bis 11.00 Uhr: Informationsveranstaltung zum neuen Förderaufruf „nachhaltig.mobil.planen.“
Die Online-Informationsveranstaltung zur Förderung von nachhaltigen urbanen Mobilitätsplänen („SUMPs“) des BMV bietet detaillierte Informationen und Hinweise zum Auswahl- und Bewertungsverfahren des neuen Förderaufrufs.
Anmeldung über die Geschäftsstelle Klimafreundliche Mobilität: https://surveys.ramboll.com/LinkCollector?key=U7PKCZ1YLJ91
Weitere Informationen zum Aufruf: SUMP-Portal nachhaltig.mobil.planen.







