Auch interessant …
Abschreibungsbooster: Zeit für geplante Investitionen nutzen

Seit Juli 2025 können Unternehmen bestimmte Investitionen deutlich schneller abschreiben.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter sind bis zu 30 Prozent degressive Abschreibung pro Jahr möglich. Auch Photovoltaikanlagen fallen darunter. Für reine Elektrofahrzeuge gelten eigene, besonders hohe Abschreibungssätze im ersten Jahr. Die Regelung gilt allerdings nur für Anschaffungen bis zum 31.12.2027. Das klingt zunächst nach viel Zeit. Bei größeren Investitionen können Planung, Finanzierung und Lieferzeiten aber mehrere Monate in Anspruch nehmen.
Wer ohnehin eine PV-Anlage, neue Maschinen oder Fahrzeuge anschaffen möchte, sollte deshalb prüfen, ob der Abschreibungsbooster bei der Investitionsplanung eine Rolle spielen kann. Ausschlaggebend bleibt die Wirtschaftlichkeit der Investition. Inwieweit ein möglicher Steuervorteil diese beeinflusst, sollten Unternehmen mit ihrem Steuerberater klären.
Zusammenfassung zum Abschreibungsbooster für M-V






