Rückwirkend zum 01.01. 2023 tritt die „Richtlinie zur Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen (Qualifizierungsrichtlinie)“ in Kraft. „Angesichts der immer prägnanter werdenden Fachkräfteproblematik sind die Unternehmen aufgerufen, ihr Augenmerk noch stärker auf das Potenzial von beruflicher Weiterbildung zu richten. Das soll ihre Mitarbeitenden so befähigen, künftig anstehende Aufgaben zu bewältigen. Die den aktuellen Erfordernissen angepasste Qualifizierungsrichtlinie steht dabei als hilfreiches Instrument zur Verfügung“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Die Richtlinie wurde am 27.02.2023 im Amtsblatt veröffentlicht.
Kreis der Zuwendungsempfänger erweitert
In der aktuellen EU-Förderperiode soll die Förderung der berufsbegleitenden Qualifizierung von Beschäftigten in Unternehmen aus Mitteln des „Programm ESF+ Mecklenburg-Vorpommern 2021-2027“ fortgeführt werden. Dazu wurde die bislang geltende Richtlinie überarbeitet und novelliert. Beibehalten wird die Förderung durch Bildungsschecks und unternehmensspezifische Vorhaben. Darüber hinaus erfolgte eine Erweiterung einiger Förderkonditionen, um die Richtlinie an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Im Wesentlichen wurden:
- Der Kreis der Zuwendungsempfänger im Bereich der unternehmensspezifischen Vorhaben wurde auf Unternehmen, Personengesellschaften und juristische Personen des privaten Rechts mit Sitz/Niederlassung/Betriebsstätte in M-V ausgeweitet;
- Es wurde ein einheitlicher Fördersatz von 50 Prozent eingeführt;
- Die Bildungsscheck-Förderung wurde auf maximal 3.000 Euro pro Scheck begrenzt;
- Die Vorgaben zum Mindestumfang der Maßnahmenkosten bei der Förderung von unternehmensspezifischen Vorhaben wurde aufgehoben (bislang Förderung erst ab 10.000 Euro Gesamtausgaben je Antrag).
„Uns stehen für diese Maßnahme bis zum Jahr 2027 insgesamt rund sieben Millionen Euro Mittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung zur Verfügung. Das ist eine Million mehr als in der vergangenen Förderperiode. Unternehmen sollten für ihre Mitarbeitenden unbedingt die Chance nutzen, sich Unterstützung bei notwendigen Qualifizierungen zu suchen“, sagte Meyer.
Im Rahmen der bislang geltenden Qualifizierungsrichtlinie wurden in den Jahren 2015 bis 2022 rund 20.000 Bildungsschecks mit rund 5,3 Millionen Euro gefördert. Weiterhin erfolgte die Unterstützung von 29 unternehmensspezifischen Vorhaben im Umfang von rund 580.000 Euro (Stand Förderzahlen per 31.01.2023).
Antragstellung: GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH, Schulstraße 1-3, 19055 Schwerin, T: 0385 55 77 50, www.gsa-schwerin.de