In MSE bleibt die Arbeitsaufnahme für Menschen mit Behinderungen nach wie vor herausfordernder als für Nichtbehinderte. Dabei gibt es zahlreiche überzeugende Gründe, die Fähigkeiten, Motivation und Engagement von Menschen mit Behinderungen zu nutzen und sie im Betrieb auszubilden und zu beschäftigen. Damit ist die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen auch eine effektive Möglichkeit zur Fachkräftegewinnung und -sicherung. Leider können Vorurteile oder Ängste seitens der Unternehmen oft eine Einstellung verhindern. Dabei bieten Arbeitsagentur und Jobcenter im Landkreis Unterstützungsangebote an, die die Beschäftigung erleichtern und Risiken mindern.
Stephan Bünning, amtierender Leiter der Arbeitsagentur Neubrandenburg, betont: „Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen liegt mir sehr am Herzen. Leider ist die Zurückhaltung vieler Arbeitgeber von Vorurteilen und Stereotypen geprägt und einige bevorzugen es immer noch, sich über die sogenannte Ausgleichsabgabe „freizukaufen“.“
Bünning ist sich der Bedenken von Arbeitgebern bewusst und möchte sie für Beschäftigungs- und Fördermöglichkeiten für Menschen mit Behinderung sensibilisieren. „Unser Arbeitgeberservice berät Arbeitgeber aktiv zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Oft sind Arbeitgeber nicht darüber informiert, dass sie fachliche und finanzielle Unterstützung bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung erhalten können. Dieser Mangel an Information führt oft dazu, dass viele sich nicht trauen, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen. Eine hervorragende Möglichkeit, sich ohne Risiko und finanzielle Belastung von der Eignung der Bewerber zu überzeugen, ist die sogenannte Probebeschäftigung. Nicht selten gelingt damit der oft so steinige Weg in eine dauerhafte Beschäftigung. Kurzum: Stellen Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen für eine befristete Probebeschäftigung ein, können wir Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen die Personalkosten erstatten.“ Wichtig ist, Arbeitgeber müssen den Antrag stellen, bevor die Probebeschäftigung beginnt.
Arbeitgeber können die Spezialisten des Arbeitgeberservices unter der kostenfreien Service-Rufnummer: 0080 4 555520 oder unter erreichen.
Rechtliche Grundlage für die Probebeschäftigung ist Paragraf 46 Absatz 1 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III). Weitere Informationen zur Förderung von Menschen mit Behinderungen: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-menschen-mit-behinderungen
Neben der Probebeschäftigung gibt es noch weitere Förderungen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen. Die Neubrandenburger Arbeitsagentur lädt Arbeitgeber dazu ein, die Fördermöglichkeiten im Bereich der Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen zu nutzen.
Arbeitsmarkt für Schwerbehinderte
Im Bereich der Agentur für Arbeit Neubrandenburg waren im Januar 2024 1.046 arbeitslose Schwerbehinderte registriert. Ihr Anteil liegt bei 8,5 Prozent aller Arbeitslosen. Damit ist die Zahl der arbeitslosen Schwerbehinderten innerhalb von acht Jahren (seit 2017) – jeweils im Januar – um 16 Prozent gesunken. Zum Vergleich: minus 27 Prozent bei allen Arbeitslosen.
Arbeitgeber mit durchschnittlich mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Kommen Arbeitgeber der Beschäftigungspflicht nicht nach, ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen. Diese müssen Arbeitgeber gemäß § 160 SGB IX an das zuständige Integrationsamt entrichten, die nicht die gesetzlich vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen beschäftigen. Diese Abgabe wird nicht pauschal erhoben, sondern ist gestaffelt – je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz.