Ausnahmen von Nachtan­lieferungsverbot genehmigt

Auf Antrag einer großen Handelskette hat das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt am 10.01.2024 zunächst bis zum 13.01.2024 um 06:00 Uhr morgens befristete Genehmigung zur nächtlichen Warenanlieferung in M-V erteilt, sofern tatsächliche Blockaden von Vertriebslagerstätten bzw. Einzel­handels­einrichtungen durch Protestaktionen, wie am 08.01.2024 in den kommenden Tagen angemeldet sind.

Die Genehmigung dient der Sicherung einer reibungslosen Versorgung der Bevölkerung. Der Landesbauernverband hat angekündigt, dass Landwirtinnen und Landwirte morgen mit Traktoren-Konvois durch das Land fahren und dabei Lebensmittel-Logistikzentren in Dummerstorf, Stavenhagen, Jarmen, Malchow und Valluhn passieren werden. Darüber hinaus liegen im Innenministerium Versammlungs­anmeldungen für Blockaden an den Autobahnzufahrten vor.

Das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt hat die für Anlagen nach §22 BImSchG zuständigen unteren Immissions­schutzbehörden über die erteilte Ausnahmege­nehmigung informiert, damit bei weiteren  eingehenden oder bereits eingegangenen Ausnahmeanträgen weiterer Handelsketten oder Einzelmärkte auf diese allgemein geltende Ausnahmegenehmigung verwiesen werden kann.

PM/LM

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