Noch bis 31.12.2026: Bis zu 2.800 € Zuschuss für Unternehmensberatung

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Über das Programm „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ können Unternehmen einen Zuschuss zu den Kosten einer externen Unternehmensberatung erhalten. Ziel der Förderung ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken.

Gefördert werden unter anderem Beratungen zu:

  • wirtschaftlichen und finanziellen Fragen,
  • Fragen der Unternehmensorganisation,
  • Personal und Unternehmensführung,
  • Anpassungen an den digitalen und ökologischen Wandel sowie
  • weiteren unternehmerischen Herausforderungen.

Für Unternehmen mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern beträgt der Fördersatz 80 % der förderfähigen Beratungskosten. Berücksichtigt werden Beratungskosten bis zu 3.500 €, sodass ein maximaler Zuschuss von 2.800 € pro Beratung möglich ist.

Ein Unternehmen kann innerhalb der Laufzeit der aktuellen Richtlinie insgesamt bis zu fünf Beratungen gefördert bekommen, allerdings höchstens zwei pro Jahr.

Wichtig: Der Förderantrag muss vor Beginn der Beratung gestellt werden. Als Beginn gilt bereits der Abschluss eines Beratungsvertrages. Erst nach Erhalt der entsprechenden Information durch die zuständige Stelle darf mit der Beratung begonnen werden.

Die aktuelle Förderrichtlinie gilt noch bis 31.12.2026.

Informationen, Voraussetzungen und die Möglichkeit zur Online-Antragstellung

 

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