Die EAA wurden insbesondere auf Wunsch der Unternehmen eingerichtet. Viele Firmen zögern noch immer, wenn es darum geht, Menschen mit Behinderungen als Arbeitskräfte zu gewinnen. Sie vermuten unter anderem bürokratische Hürden. Die EAA sorgen dafür, dass den Unternehmen ein Ansprechpartner zu diesem Thema zur Verfügung steht, der alle Fragen zum Thema beantwortet, die Fördermöglichkeiten kennt, die Firmen kompetent berät und ihnen praktisch bei der Umsetzung hilft.
Jeder Arbeitgeber, ob klein, mittelständisch oder groß, kann die EAA kostenlos nutzen und dort Beratung, Begleitung und Unterstützung finden“, sagte Sozialministerin Stefanie Drese bei der Vorstellung der EAA im Rahmen der Landespressekonferenz am 07.03.2023. Im Gegenzug gebe es nun aber auch keine Ausreden mehr, so Drese: „Meine Erwartung ist, dass Unternehmen in M-V mit Unterstützung der EAA nun viel offensiver auf die vielen motivierten Arbeitskräfte mit Handicap zugehen, um deren Potentiale zu nutzen.“
Drese: „Es passt nicht zusammen, dass vielfach über einen Arbeitskräftemangel geklagt wird und gleichzeitig von gut 3.000 privaten Arbeitgebern in M-V mit mindestens 20 Beschäftigten über 700 Unternehmen keinen einzigen schwerbehinderten Menschen angestellt haben. Und das obwohl arbeitslose Menschen mit Behinderung in M-V im Schnitt besser qualifiziert sind als andere Arbeitslose.“
Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGuS) steht den EAA eng zur Seite. „Wir koordinieren unter anderem die Tätigkeit unserer vier EAA, kümmern uns um gemeinsame Beratungen und Fortbildungen und sind für MV aktiv im zuständigen Ausschuss der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen“, verdeutlichte Dr. Heiko Will, Erster Direktor des LAGuS.
Die EAA sind in den Themenbereichen Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung fachkundig und engagiert:
- Die BeraterInnen der EAA nehmen proaktiv mit Arbeitgebern Kontakt auf.
- Sie stehen allen Arbeitgebern in M-V als Lotse bei Fragen zu Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung zur Verfügung.
- Sie unterstützen dabei, den jeweils richtigen Antrag beim jeweils zuständigen Leistungsträger zu stellen.
„Wir gehen davon aus, dass wir mit diesem neuen Instrument weiter vorankommen auf unserem Weg zu einem inklusiven Arbeitsmarkt“, bilanzierten Drese und Will.
Hintergrund:
Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber in M-V wurden auf der Grundlage des Teilhabestärkungsgesetzes (§ 185a SGB IX) eingerichtet. Sie werden aus Mitteln der Ausgleichsabgabe finanziert.
Die neue gesetzliche Aufgabe ist in M-V den vier Trägern der regional tätigen Integrationsfachdiensten (IFD) in Rostock, Schwerin, Stralsund und Neubrandenburg im Rahmen einer Vertragserweiterung übertragen worden.
Kontaktdaten der vier Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA):
EAA Neubrandenburg: Philipp Wallner; T 0395 455 355 16; M 0151 21966035;
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EAA Stralsund: Daniel Leja, T 03831 232344; M 0151 52246721;
EAA Schwerin: Christine Janik, T 0385 77887291, M 0171 4155392;