„Das Handwerk bietet beste berufliche Perspektiven und spannende Zukunftschancen für unsere Schülerinnen und Schüler – darauf richten wir mit der Praktikumsprämie einen hellen Scheinwerfer. Die Prämie ist ein Anstoß, einen Teil der anstehenden Sommerferien für ein Praktikum zu nutzen und einen möglichen späteren Beruf auszuprobieren.“ Das hat Dr. Wolfgang Blank, Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, am 21.07.2025 bei einem Betriebsbesuch in Rostock gesagt.
„Eine lohnende Investition in die Zukunft“
Gemeinsam mit Vertretern der Handwerkskammern hat Minister Dr. Blank bei Orthopädie-Technik Scharpenberg in Rostock eine erste Bilanz der im vergangenen Jahr eingeführten Praktikumsprämie gezogen. Mit der Prämie von 120 Euro pro Woche unterstützt das Land Mecklenburg-Vorpommern freiwillige Schülerpraktika im Handwerk. Dr. Blank: „Inzwischen haben bereits rund 320 Schülerinnen und Schüler eine Praktikumsprämie erhalten – das ist ein guter Start. Ich hoffe, dass es in diesem Sommer noch viele mehr werden.“ Die Prämie sei eine lohnende Investition in die Zukunft des Handwerks und den wirtschaftlichen Erfolg Mecklenburg-Vorpommerns, so Minister Dr. Blank.
Die Praktikumsprämie wird fortgeführt
„Deshalb führen wir die erfolgreiche Praktikumsprämie fort: 2026 und 2027 stehen dafür jeweils bis zu 150.000 Euro zur Verfügung.“ Minister Blank bedankte sich ausdrücklich für den Einsatz der Handwerkskammern bei der Organisation und Beratung im Zusammenhang mit der Praktikumsprämie. Ebenso dankte er „allen Betrieben, die ihre Türen für Schülerinnen und Schüler weit aufmachen und spannende Praktika anbieten.“
Weitere Informationen zur Praktikumsprämie:
Die Praktikumsprämie richtet sich an Schülerinnen und Schüler, die
- mindestens 15 Jahre alt sind und ihren Wohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben,
- an einer Förderschule, Regionalen Schule, Gesamtschule, Waldorfschule oder einem Gymnasium lernen und
- Schulabgänger, in den ersten Sommerferien nach Verlassen der Schule, die noch keinen Ausbildungsvertrag abgeschlossen oder eine Studienplatzzusage erhalten haben.
- Die tägliche Praktikumszeit beträgt mindestens sechs Stunden.
- Der Handwerksbetrieb muss ausbildungsberechtigt sein und im laufenden Ausbildungsjahr tatsächlich ausbilden oder eine Ausbildungsstelle gemeldet haben.
- Die Praktika können wochenweise bei verschiedenen Betrieben oder bei einem Handwerksbetrieb durchgeführt werden.
Weitere Informationen:
www.hwk-schwerin.de/ferienpraktikum