10.03.2023: Neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und Ladeinfrastruktur gestartet

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Unternehmen, Verbände und Vereine bei der Elektrifizierung ihrer Fahrzeugflotten mit bis zu einer Million Euro. Am 10.03.2023 startet ein neuer Förderaufruf für die Beschaffung von Elektrofahrzeugen und der dazugehörigen Ladeinfrastruktur im Rahmen der Förderrichtlinie Elektromobilität.

Bundesminister Dr. Volker Wissing: „Beim Hochlauf der Elektromobilität machen wir große Fortschritte. Schon heute sind mehr als eine Million reine E-Autos auf der Straße. Wir wollen das Tempo hochhalten und unterstützen gezielt Unternehmen, Vereine und Kommunen, die ihre Flotten elektrifizieren. Mit unserer Förderung machen wir E-Autos erschwinglicher, dazu finanzieren wir auch die benötigte Ladeinfrastruktur und senken so die Einstiegshürden.“
Gefördert werden die Mehrkosten, die beim Kauf eines Elektrofahrzeugs im Vergleich zu einem Referenzfahrzeug mit Verbrennungsmotor anfallen, mit bis zu 50 Prozent (inkl. KMU-Bonus). Zusätzlich wird die Ladeinfrastruktur, die für den Betrieb des jeweiligen Fahrzeugs notwendig ist, gefördert. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge zu 100 Prozent mit Strom aus erneuerbaren Energien betrieben werden. Förderfähig sind Pkw und Leichtfahrzeuge. Gefördert werden Vorhaben ab 15.000 Euro und bis zu 1 Millionen Euro (netto) pro Unternehmen, Verband oder Verein. Insgesamt stehen Fördermittel in Höhe von 14 Millionen Euro bereit.
Antragstellung bis 20.04.2023

Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft
Am 21.04.2023 wird es einen gesonderten Förderaufruf für Gebietskörperschaften und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft geben. Hier werden Mehrkosten in Höhe von 40 Prozent gefördert. Werden die Fahrzeuge im Zuge der Daseinsvorsorge, zum Beispiel im Bereich der Energie- und Wasserversorgung sowie im Bereich der Entsorgung eingesetzt, kann eine Förderung von 90 Prozent der Investitionsmehrkosten beantragt werden. Berücksichtigt werden Vorhaben ab 21.000 Euro bis zu 1 Million Euro (netto) pro antragstellende Institution. Die Fahrzeuge müssen ebenfalls mit Strom aus regenerativen Energien betrieben werden. Insgesamt stehen dafür 10 Millionen Euro an Fördermitteln zur Verfügung.
Antragstellung bis 08.06.2023

Unterlagen und Informationen zur Förderrichtlinie und zu den Aufrufen: www.ptj.de/frl-elektromobilitaet/invest; www.now-gmbh.de/foerderung/foerderprogramme/elektromobilitat

FAQ: www.ptj.de/projektfoerderung/frl-elektromobilitaet/invest/faq

Beratung zur Antragstellung: Projektträger Jülich, , T (Mo bis Fr, 10-15 Uhr) 030 20199 3500

Inhaltliche Beratung: Programmgesellschaft NOW GmbH, ,
T (Mo bis Fr, 10-15 Uhr) 030 3116116 750

27.03.2023: Online-Seminar zum Förderaufruf
In einem Online-Seminar am 27.03.2023 um 13 Uhr gehen die NOW GmbH und der Projektträger Jülich (PtJ) detailliert auf die Inhalte des Förderaufrufs für Unternehmen, Verbände und Vereine ein und beantworten Fragen. Ein zweiter Termin für Länder, Kommunen und Einrichtungen in öffentlicher Trägerschaft folgt in Kürze.
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