Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung: Neues gemeinsames Jobcenter für die Seenplatte startet 2026

Die Agentur für Arbeit Neubrandenburg und der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte setzten am 05.06.2025 einen wichtigen Meilenstein: Mit der Unterzeichnung der „Gründungsbegleitenden Vereinbarung“ besiegelten Landrat Heiko Kärger und Arbeitsagenturchef Andreas Wegner die Fusion der beiden bisherigen Jobcenter im Landkreis. Ab dem 01.01.2026 wird es im größten Landkreis Deutschlands ein gemeinsames Jobcenter geben – das Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte.

Die neue gemeinsame Einrichtung entsteht aus dem Zusammenschluss der bisherigen Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte-Nord und Mecklenburgische Seenplatte-Süd. Ziel der Fusion ist es, Leistungen der Grundsicherung effizienter, bürgernäher und transparenter zu gestalten. Der Hauptsitz wird in Neubrandenburg angesiedelt sein, alle bisherigen Standorte bleiben bestehen.

„Mit der neuen gemeinsamen Einrichtung schaffen wir moderne und serviceorientierte Strukturen, die den Menschen zugutekommen. Wir sorgen für klare Zuständigkeiten, weniger Bürokratie und einen Zugang zu Leistungen aus einer Hand“, sagt Arbeitsagentur-Chef Andreas Wegner. „Gleichzeitig wird die seit Jahren bewährte Zusammenarbeit von Landkreis und Arbeitsagentur im Jobcenter fortgesetzt – nun in einer neuen, leistungsfähigen Struktur. Die neue Vereinbarung gibt dem Jobcenter Mecklenburgische Seenplatte den Rahmen, um weiterhin erfolgreich Menschen in Arbeit zu bringen. Es entsteht das größte Jobcenter in Mecklenburg-Vorpommern, in dem die Kompetenzen der beiden bisherigen Jobcenter gebündelt werden. Prozesse werden vereinfacht, Kosten mittelfristig gesenkt – so wird das neue Jobcenter optimal aufgestellt, um seine wichtige Arbeit fortzusetzen.“

Auch Landrat Heiko Kärger zeigte sich überzeugt: „Ich freue mich, dass wir die historisch gewachsene Doppelstruktur der Jobcenter im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte heute beenden. Damit senken wir nicht nur Verwaltungskosten und erhöhen die Servicequalität, sondern der Zugang zu Leistungen kann künftig aus einer Hand, transparent und mit einheitlichen Standards erfolgen. Ich bedanke mich bei allen, die an der Planung und Umsetzung der Fusion beteiligt waren.“

Die Neuausrichtung folgt dem gesetzlichen Regelfall nach § 44b SGB II, der eine einheitliche gemeinsame Einrichtung pro Landkreis vorsieht. Die bislang bestehende Doppelstruktur basierte auf einer Sonderregelung, die nun ausläuft. Ein besonderes Augenmerk liegt auf der verstärkten Kooperation mit regionalen Partnern – darunter Arbeitgebende, Kammern, Bildungsträger, Jugendhilfe, Schulen und Wohlfahrtsverbände. Durch diese enge Vernetzung sollen insbesondere die Integrationschancen für erwerbsfähige Leistungsberechtigte weiter gestärkt werden.

Foto (LK MSE): Arbeitsagenturchef Andreas Wegner (li) und Landrat Heiko Kärger (re) bei der Unterzeichnung der Gründungsvereinbarung

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