Ab 01.05.2023 gilt das neue Deutschlandticket für monatlich 49 Euro bundesweit im Nahverkehr. Das Ticket kann seit Vertriebsstart Anfang April 2023 entweder als Handy-Ticket oder als Chipkarte erworben werden. „Das Deutschlandticket revolutioniert das bisherige Tarifsystem. Bund und Länder haben das Ticket nach langem Tauziehen gemeinsam auf den Weg gebracht. Klar ist auch: Mit dem Deutschlandticket wird im Bereich des Nahverkehrs Neuland betreten. M-V ist vorbereitet. Die Verkehrsunternehmen im Land spüren eine große Kundennachfrage. Das Ticket wird einen Beitrag für eine nachhaltige Mobilitätswende in ganz Deutschland leisten“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer. Für das Deutschlandticket ist ein monatlich kündbares Abonnement erforderlich.
Fährverbindungen im ÖPNV können genutzt werden
Mit dem Deutschlandticket können neben den Zügen, Bussen und Straßenbahnen im Nahverkehr auch diejenigen Fährverbindungen genutzt werden, die entsprechend den Vorgaben ihrer Nahverkehrspläne von den kommunalen Aufgabenträgern als Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) ausgewiesen sind. Neben den Fähren im Rostocker Stadtverkehr zählt auch der Fährverkehr zwischen Schaprode und der Insel Hiddensee zum Geltungsbereich des Deutschlandtickets. „Es ist zu erwarten, dass aufgrund des Deutschlandtickets insbesondere in den Sommermonaten mit einer erhöhten Nachfrage auf den Verbindungen zu den Urlaubsregionen an der Ostsee zu rechnen ist“, erläuterte Verkehrsminister Meyer.
Anerkennung des Deutschlandtickets in den Schmalspurbahnen
Für die Mecklenburgische Bäderbahn „Molli“ und die Rügensche Bäderbahn „Rasender Roland“ wird aufgrund ihres besonderen, historischen Charakters als dampfbetriebene Schmalspurbahn zusätzlich zum Deutschland-Ticket ein Schmalspurbahn-Zuschlag erhoben. „Eine Ausnahme besteht für Anwohner entlang der beiden Strecken, für die der Schmalspurbahn-Zuschlag bei Vorlage eines Berechtigungsausweises entfällt. Damit wird der besonderen Situation der Schmalspurbahnen als Verkehrsmittel zu historischen und touristischen Zwecken und als Bestandteil des ÖPNV-Angebotes in unserem Land Rechnung getragen“, erläuterte Minister Meyer.
AzubiTicket, Seniorenticket, Jobticket und Semesterticket
Das bisherige AzubiTicket MV wird zum 01.05.2023 in ein landesspezifisch vergünstigtes Deutschlandticket überführt, das heißt, der Azubi erwirbt ein reguläres Deutschlandticket für 29 Euro monatlich. Das Land bezuschusst jedes Ticket mit 20 Euro im Monat. Ebenso können die Senioren mit Vollendung des 65. Lebensjahres und Hauptwohnsitz in MV ein vom Land rabattiertes, vollwertiges Deutschlandticket für 29 Euro im Monat erwerben. Das Seniorenticket soll im 3. Quartal 2023 eingeführt werden.
Das Deutschlandticket kann auch als rabattiertes Jobticket ausgegeben werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Fahrpreis für das Deutschlandticket gibt. Dann werden weitere fünf Prozent Rabatt auf den Ausgabepreis gewährt.
Für Semestertickets verfolgt das Land eine bundeseinheitliche Lösung. Mit dem Start des Deutschlandtickets können Studierende ihr bestehendes Semesterticket in ein Deutschlandticket „upgraden“. Die Studierenden müssen hierfür die Differenz zwischen ihrem Semesterticket und dem Deutschlandticket zahlen. „Das ist eine Übergangslösung. Ziel aller Länder bleibt es, in gemeinsamen Verhandlungen mit den Allgemeinen Studierendenausschüssen die Erarbeitung eines bundesweiten Solidarmodells für die Studierenden auf Basis des Deutschlandtickets zu erreichen. Die Gespräche mit dem Bund müssen diesbezüglich fortgeführt werden“, so Minister Meyer.
Klarheit für Finanzierung über 2023 hinaus notwendig
Zur Finanzierung des Deutschlandtickets stellt der Bund für die Jahre 2023 bis 2025 jährlich 1,5 Milliarden Euro an zusätzlichen Regionalisierungsmitteln zur Verfügung. Für M-V sind dies konkret 20,4 Millionen Euro vom Bund. Das Land beteiligt sich in gleicher Höhe mit Mitteln aus dem MV-Energiefonds. Sowohl der Bund als auch die Länder haben eine Nachschusspflicht im Falle der Nicht-Auskömmlichkeit der Mittel für 2023 zugesagt. „Für das Jahr 2024 hat sich der Bund im Gegensatz zu den Ländern bisher nicht zu einer Nachschussverpflichtung bekannt. Hier ist der Bund in der Pflicht. Weitere Gespräche sind notwendig. Die Länder brauchen da endlich Klarheit“, forderte M-Vs Wirtschafts- und Verkehrsminister Reinhard Meyer abschließend.