Qualifizierungsgeld unterstützt Betriebe während des Strukturwandels bei der Weiterbildung ihrer Mitarbeiter

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Zum 01.04.2024 werden neue Regelungen des Gesetzes zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung wirksam.  Eine neue Leistung im Rahmen der Beschäftigtenqualifizierung ist das Qualifizierungsgeld.

Stephan Bünning, der amtierende Leiter der Arbeitsagentur Neubrandenburg, betont: „Das Qualifizierungsgeld eröffnet uns die Möglichkeit, den Wandel auf dem Arbeitsmarkt aktiv u begleiten. Es bietet Chancen, langfristig in die beruflichen Perspektiven der Mitarbeiter zu investieren und Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter durch gezielte Weiterbildung zu qualifizieren und somit ihre Fachkräfte zu sichern.“

Neues Instrument für die Beschäftigtenqualifizierung
Das Qualifizierungsgeld richtet sich an Mitarbeiter, denen aufgrund des Strukturwandels am Arbeitsmarkt ein Arbeitsplatzverlust droht, jedoch eine berufliche Weiterbildung im aktuellen Unternehmen eine zukunftssichere Beschäftigung ermöglicht.

Das Qualifizierungsgeld ergänzt bestehende Instrumente der Mitarbeiterqualifizierung und wird unabhängig von der Unternehmensgröße, dem Alter oder der Qualifikation der Mitarbeiter gezahlt und als Entgeltersatzleistung geleistet. Die Höhe des Qualifizierungsgeldes beträgt 60 Prozent des Nettoentgelts, das durch die Weiterbildung entfällt, bzw. 67 Prozent für Mitarbeiter mit mindestens einem Kind. Arbeitgeber können den Betrag aufstocken. Die Weiterbildungskosten trägt der Arbeitgeber.

Voraussetzungen für das Qualifizierungsgeld
Zu den Fördervoraussetzungen gehören unter anderem ein Qualifizierungsbedarf eines nicht unerheblichen Teils der Belegschaft aufgrund des Strukturwandels, eine Betriebsvereinbarung oder ein betriebsbezogener Tarifvertrag (außer für Kleinstunternehmen) sowie eine nachhaltige Beschäftigungsperspektive im aktuellen Unternehmen. Die Mitarbeiter müssen der Weiterbildung zustimmen.

Arbeitgeber können das Qualifizierungsgeld bereits jetzt auch online beantragen.
Informationen zur Höhe und den Voraussetzungen des Qualifizierungsgeldes , Formulare und Hinweise zum Online-Antrag: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-von-weiterbildung/qualifizierungsgeld

www.arbeitsagentur.de

 

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