KfW: Energetische Stadtsanierung – Zuschuss

Mit dem Produkt Energetische Stadt­sanierung – Zuschuss fördert die KfW Maß­nahmen zur Erhöhung der Energie­effizienz in Kommunen. Finanziert werden sowohl Sach- als auch Personal­kosten mit bis zu 75 Prozent der förderfähigen Kosten. Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren rechtlich unselbständige Eigenbetriebe sowie Landkreise und Gemeindeverbände. Kommunale Zweckverbände sind nicht antragsberechtigt.

Das Förderprogramm besteht aus zwei Bausteinen und ist mit weiteren Fördermitteln kombinierbar:

  1. Integriertes Quartierskonzept

Das Konzept muss plausibel sein und folgende Punkte erläutern:

  • Ausgangsanalyse: Definition der größten Energie­verbraucher, Potenziale für Energie­einsparung und -effizienz, Planung einer Gesamt­energie­bilanz nach der Sanierung
  •  Konkrete Maßnahmen und deren Ausgestaltung
  •  Kosten, Machbarkeit und Wirtschaft­lichkeit der Maßnahmen
  •  Erfolgskontrolle
  •  Zeitplan, Prioritäten, Mobilisierung der Akteure
  •  Information und Beratung, Öffentlichkeitsarbeit

Liegt bereits ein integriertes energe­tisches Quartiers­konzept vor, können Zuschüsse für einen Sanierungs­manager beantragt werden

  1. Sanierungsmanagement

Das Sanierungsmanagement hat folgende Aufgaben:

  •  Konzeptumsetzung planen
  •  Akteure aktivieren und vernetzen
  •  Maßnahmen koordinieren und kontrollieren
  •  Zentraler Ansprech­partner zur Finanzierung und Förderung

Antragstellung per Formblatt:

Informationen zu den geförderten Maß­nahmen: Merkblatt Energetische Stadtsanierung

Informationen zur Fördermaßnahme

www.kfw.de

 

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