Die Bundesagentur für Arbeit (BA) vereinfacht den Antrag auf Kurzarbeitergeld: Unternehmen können ab sofort Anträge auf Kurzarbeitergeld sowie die dazugehörigen Abrechnungslisten direkt und sicher aus ihrem Entgeltabrechnungsprogramm digital an die BA übermitteln – ganz ohne Papier und Postweg.
Dieses digitale Verfahren nennt sich KEA – Kurzarbeitergeld-Dokumente elektronisch annehmen.
Benötigt wird dafür ein zertifiziertes Entgeltabrechnungsprogramm, das die Übermittlung im KEA-Format unterstützt. Dabei werden alle erforderlichen Daten direkt aus dem Entgeltabrechnungsprogramm zu einem Datensatz zusammengefasst und voll digital an die BA übergeben.
Nutzer von KEA
- Unternehmen
- Steuerkanzleien oder andere bevollmächtigte Dritte, die Kurzarbeitergeld im Auftrag abrechnen (z. B. auch Saison-Kurzarbeitergeld oder ergänzende Leistungen)
Vorteile von KEA
- Kein Postversand – der Antrag landet direkt bei der zuständigen Agentur für Arbeit und wird schneller bearbeitet
- Höhere Transparenz – sofortige Übertragungsbestätigung und Onlineprüfung des Bearbeitungsstandes im eService-Bereich
- Datenschutzkonformer Versand
- Übernahme aller notwendigen Daten direkt aus dem Programm übernommen, Vermeiden fehlender Angaben
Andreas Wegner, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur: „Mit KEA können Unternehmen Kurzarbeitergeld digital beantragen und abrechnen. Das spart Zeit, reduziert Papierkram und beschleunigt den gesamten Prozess. Die BA wird ihre digitalen Angebote weiter ausbauen – KEA ist ein weiterer wichtiger Schritt auf dem Weg zur digitalen Arbeitsverwaltung.“
Mehr Informationen finden Sie hier: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kea