In der Förderperiode 2021-2027 bleibt die Europäische Territoriale Zusammenarbeit eines der zentralen Ziele der europäischen Kohäsionspolitik. Die Zusammenarbeit wird nun offiziell über die Marke „Interreg“ in den EU-Verordnungen anerkannt. Interreg-Programme leisten einen wesentlichen Beitrag zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt zwischen den einzelnen Staaten und Regionen in Europa.
Das Kooperationsprogramm Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen 2021-2027 wurde im Rahmen des Ziels der territorialen Zusammenarbeit der Europäischen Union aufgestellt.
Die Kofinanzierung der Ausgaben bei der Programmdurchführung erfolgt aus Finanzmittel aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Für Projekte stehen insgesamt 116,4 Mio. EUR EFRE zur Verfügung
Zur Umsetzung der strategischen Ziele des Programms wurden 4 thematische Prioritäten gebildet:
– Grenzüberschreitende Innovationspotentiale aktivieren
– Gemeinsam die Folgen des Klimawandels bewältigen und die Natur bewahren
– Bessere grenzüberschreitende Teilhabe durch Sprache, Kultur und Tourismus ermöglichen
– Vertrauen stärken, grenzüberschreitende Entwicklung gemeinsam gestalten
Ein vereinfachtes Verfahren der Antragstellung für Projekte bieten die Kleinteiligen Projekte. Diese sind Vorhaben mit einem EFRE-Budget ab 50.000 Euro und mit einem Gesamtbudget bis maximal 200.000 EUR und einem Fördersatz bis maximal 80 %, die nicht innerhalb des Kleinprojektfonds (KPF) durchgeführt werden.
Das Verfahren für Kleinteilige Projekte zeichnet sich durch verschiedene Vereinfachungen aus:
- vereinfachter Antrag
- verpflichtende Antragsberatung
- zügige Auswahlentscheidung durch den Begleitausschuss und Bewilligung
- Festlegung eines projektspezifischen Pauschalbetrags mit Bewilligung
- nur 1 Bericht des Leadpartners am Ende des Durchführungszeitraums
- keine First Level Kontrolle
Vereinfachter Antrag
- mindestens 2 Partner (je ein Partner DE und PL)
- öffentliche und nicht-öffentliche Organisationen können Leadpartner sein
- keine Assoziierten Partner
- Antrag auf Vorschusszahlungen bis zu 60 % des Projektbudgets (EFRE) möglich (1. Vorschuss mit Bewilligung: 25% des Projektbudgets (EFRE) ohne Begründung; 2. Vorschuss zur Hälfte der Projektumsetzung: bis zu 35% mit Begründung)
- Budgetoptionen 1 und 4
- Anwendung des Referenzkostenkatalogs des KPF
- nur ein Arbeitspaket mit 2 bis 5 Aktivitäten
Beschreibung zum Ablauf
Der Begleitausschuss trifft seine Projektauswahlentscheidung in der Regel zum Ende eines jeden Quartals.
Empfehlenswert ist also, direkt mit den beiden zuständigen Kolleginnen im Gemeinsamen Sekretariat Kontakt aufzunehmen, um individuelle Projektideen anzukündigen und das weitere Vorgehen abzustimmen.
Zuständige Kolleginnen im Gemeinsamen Sekretariat: Monika Szarszewska und Marta Werner







