Derzeit kursieren mehrere E-Mail-Betrugsmaschen, um Daten von Unternehmen zu stehlen. Mitgliedsunternehmen der IHK-Organisation erhalten E-Mails, in der sie zur Eingabe von Firmendaten aufgefordert werden. Dabei wird den Unternehmen eine besondere Leistung ihrer IHK versprochen, wie beispielsweise die Zahlung eines Energiezuschlages oder einer Steuerrückzahlung. Diese E-Mails stehen in keinem Zusammenhang zu den IHKs, sondern dienen allein dem Zweck, an Unternehmensdaten inklusive Kontoverbindungen zu gelangen.
„Betroffene Unternehmen sollten keinesfalls den Aufforderungen aus der E-Mail folgen, neben dem Datenklau besteht auch das Risiko, dass Schadsoftware verbreitet wird“, so Siegbert Eisenach, Hauptgeschäftsführer der geschäftsführenden IHK zu Schwerin für die IHKs in Mecklenburg-Vorpommern. „Sollten sich Unternehmen unsicher sein, ob die E-Mail von der IHK stammt, können sie sich jederzeit direkt an ihre IHK wenden“, so Eisenach abschließend.
Den IHKs sind derzeit drei Ansätze bekannt, wie Unternehmen Daten entlockt werden sollen:
Angeblicher Energiezuschlag Mit der Aussicht auf einen Energiezuschlag in Höhe von mehreren Hundert Euro, der angeblich der Umsetzung eines „Stützungspaketes“ infolge der hohen Gaspreise dient, sollen Betriebe sich über die IHK anmelden. Dies könne einfach über einen Link erfolgen. Dies entbehrt jeder Grundlage: Über die IHKs kann kein Energiezuschlag beantragt werden.
Digitaler IHK-Schlüssel Viele Betriebe erreichen auch Mails, in denen sie aufgefordert werden, einen „digitalen IHK-Schlüssel“ zu beantragen. Damit könnten angeblich „sicher die Dienstleistungen der Handelskammer genutzt werden“. Falls bis zum angegebenen Stichtag kein Antrag gestellt werde, werde die Gesellschaftsform als inaktiv gelistet und es bestehe kein Anspruch mehr auf eine Eintragung bei der Handelskammer. Ein solcher „digitaler IHK-Schlüssel“ existiert nicht. Unternehmen müssen nicht befürchten, als „inaktiv“ bei ihrer IHKs geführt zu werden.
„Bundeszahlstelle“ lockt mit angeblicher Steuerrückzahlung Bei einer weiteren Betrugsmasche werden die Unternehmen von der angeblichen „Bundeszahlstelle“ mit der Abkürzung „BZSt“ aufgefordert, ihre Firmendaten über einen Link zu aktualisieren. Die Daten würden dann bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer geprüft. Nach der Prüfung würde den Unternehmen eine angebliche Steuerrückzahlung überwiesen. Auch hier gilt: Die IHKs nehmen keinerlei derartige Überprüfungen vor und sind nicht für Steuerrückzahlungen zuständig.
Fragen Sie direkt bei Ihrer IHK nach! Sollten Sie unsicher sein, ob eine E-Mail von der IHK stammt bzw. mit ihr im Zusammenhang steht, können Sie sich jederzeit an ihre IHK wenden.
IHK Neubrandenburg für das östliche Mecklenburg-Vorpommern: Telefon: 0395 5597-0,
IHK zu Rostock: Telefon: 0381 338-0,
IHK zu Schwerin: IHK-Direkt-Hotline: 0385 5103-111,
DIE IHKs in MV Unter dem Namen „IHKs in Mecklenburg-Vorpommern“ haben sich die drei Industrie- und Handelskammern in Neubrandenburg, Rostock und Schwerin als Arbeitsgemeinschaft zusammengeschlossen. Sie vertreten rund 85.000 Unternehmen, die etwa 500.000 Mitarbeiter beschäftigen. Ungefähr 3.700 Unternehmerinnen und Unternehmer engagieren sich ehrenamtlich in den drei IHKs. Die Geschäftsführung der IHKs in MV obliegt für die Dauer von zwei Jahren rotierend jeweils einer der drei IHKs und wird für die Jahre 2021 und 2022 von der IHK zu Schwerin wahrgenommen.
www.ihk.de/rostock, www.neubrandenburg.ihk.de, www.ihk.de/schwerin