#MSEimpuls Energie und Nachhaltigkeit: Vielfältige Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung

Der digitale #MSEimpuls am 16.11.2022 widmete sich dem Thema Energie und Nachhaltigkeit. Stefanie Beitz vom Leea Neustrelitz (Projektleiterin „Förderberatung zu Energie- und Klimaschutzprogrammen insbesondere des Bundes und der EU“) und Johannes Arlt (direkt gewähltes MdB für den Wahlkreis Mecklenburgische Seenplatte II – Landkreis Rostock III und Mitglied der SPD-Bundestagsfraktion) gaben den rund 40 zugeschalteten TeilnehmerInnen dabei konkrete Einblicke in aktuelle Förderprogramme und -konditionen bzw. erläuterten kurzfristige Maßnahmen zur Förderung und Entlastung der Unternehmen.

Stefanie Beitz betonte dabei nochmals die Relevanz der Fördermöglichkeiten für erneuerbare Energien und Energieeffizienz. Hinsichtlich diesen – getragen u.a. von EFRE, LEADER, INTERREG, KfW-Bank und BAFA – berät sie Privatpersonen genauso wie Kommunen, Institutionen, Vereine und Unternehmen, vermittelt diesen passend zu geplanten Projekten Kenntnisse zu geeigneten Förderprogrammen und -konditionen. Speziell ging die Energieberaterin dabei auf mögliche neue regenerative Heizsysteme ein. Egal ob Wärmepumpe, Solarthermie, EE-Hybridanlagen, Brennstoffzellenheizgeräte, Biomasse- und Biomasse-KWK-Anlagen – gefördert werden dabei für effiziente Gebäude u.a. Einzelmaßnahmen in der Heizungsoptimierungen mit bis zu 15 Prozent oder zur Wärmeerzeugung mit bis zu 40 Prozent als Zuschuss (BAFA). Maßnahmen in Nichtwohngebäuden werden als Kredit mit Tilgungszuschuss (KfW) mit bis zu 25 Prozent gefördert. Bezüglich der Förderung von Photovoltaikanlagen betonte Stefanie Beitz, dass der Ausbau erneuerbarer Energien im überragenden öffentlichen Interesse ist. Daher behalten Bestandsanlagen beispielsweise die bisherige Förderung. Neuanlagen erhalten ab 01.01.2023 eine Förderung nach dem EEG 2023 mit neuen Vergütungssätzen. Kleinere Anlagen <30 kWp sollen dann über Standardisierung und Digitalisierung vereinfacht in Betrieb genommen werden können. Außerdem wurde die 70%-Regelung für Anlagen <25 kWp gestrichen, nach der deren Wirkleistung auf 70 Prozent gedrosselt sein musste. Mit Blick auf die möglichen Vergütungen – Marktprämie, Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag, den Möglichkeiten für Überschuss- und Volleinspeisung auf einem Dach und der Tatsache, dass die Umsatzsteuer für neue Anlagen entfällt – empfiehlt die Energieexpertin, unbedingt vorhandene Flächen für Photovoltaiklösungen zu nutzen. Speziell für Unternehmen wies Stefanie Beitz noch einmal auf die große Vielfalt förderfähiger Maßnahmen hin, die vom Gebäudesektor und energieeffizienter Produktion über Maßnahmen in Energie- und Umwelt, Verkehr und nachhaltige Mobilität, Forschung, Digitalisierung und Automatisierung bis zur nachhaltigen Unternehmensführung reichen.

Bundestagsmitglied Johannes Arlt fasste im Anschluss noch einmal alle geplanten und bereits laufenden Maßnahmen der Bundesregierung zusammen, private Haushalte und Unternehmen in der aktuellen Situation zu entlasten. Angefangen bei der Strompreisbremse ab 01.01.2023 über die Reduktion der Umsatzsteuer auf Gas und Fernwärme von 19 auf 7 Prozent seit 01.10.2022, die Übernahme der Abschlagszahlungen im Dezember 2022 und die Rabattierung der Gaskosten ab 01.03.2023 bis zu den Einmalzahlungen für Rentner, Studenten und Auszubildende im Dezember 2022 und dem Wohngeld Plus mit erweitertem Kreis Anspruchsberechtigter und Erhöhung der Leistung ab Januar 2023 ist dies für Private bereits ein umfassendes Paket. Das für Unternehmen noch um Härtefallfonds erweitert wird bzw. um die Erstattungsmöglichkeit einer weiteren Abschlagszahlung nach Beantragung.
Zusammenfassung der Unterstützungsmaßnahmen

Kontakt:
Stefanie Beitz, T: 03981 4490106, , www.foerderung-leea-mv.de
Johannes Arlt,

 

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