Förderung kleinteiliger grenzüberschreitender deutsch-polnischer Projekte

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Im Rahmen des Kooperationsprogramms Interreg VI A Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg / Polen werden bis Ende 2028 auch kleinteilige grenzübergreifende Projekte zwischen deutschen und polnischen Partnern gefördert.

Der Fördersatz eines sogenannten kleinen Projektes beträgt bis zu 80%, maximal jedoch 50.000 EUR aus dem Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE).

Es gibt zwei Kleinprojektefonds (KPF), bei denen Fördermittel beantragt werden können. Kleine Projekte können in den Bereichen „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ sowie „Vertrauen stärken“ gefördert werden. Die Verwaltung des KPF „Kultur und nachhaltiger Tourismus“ wird durch den Verein der polnischen Gemeinden der Euroregion Pomerania in Szczecin wahrgenommen.

Für den KPF „Vertrauen stärken“ ist die Kommunalgemeinschaft Pomerania e.V. in Löcknitz zuständig. Beide KPF-Verwalter sind jeweils für das gesamte Fördergebiet verantwortlich.

Unter den genannten Links finden sich die Richtlinien, Antragsunterlagen und Kontaktdaten des KPF. Anträge können durch deutsche oder polnische Gebietskörperschaften und NGO´s gestellt werden.

Bei der Förderung kleiner Projekte werden Vereinfachungen für die Antragsteller wie z.B. die Methode „Draft Budget (Entwurfsbudget)“ sowie vereinfachte Kostenoptionen (VKO), d.h. Pauschalen für bestimmte Kostengruppen, genutzt.

Fragen und Projektberatungen: KPF-Büros auf deutscher oder polnischer Seite

Weiterführende Informationen und Best-Practise-Beispiele: Christian Plünsch, T:0395 57087 4858

 

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