Förderprogramm zur Einführung von KI in gewerblichen KMU

Die Landesregierung will Unternehmen bei der Einführung von KI unterstützen. Ein entsprechendes Förderprogramm des Wirtschaftsministeriums ist auf den Weg gebracht worden. Darüber informierte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am 02.06.2026 auf dem Jahresempfang der IHK Rostock in Stralsund.

„In der aktuellen EU-Förderperiode haben wir bereits 20,7 Millionen Euro für Projekte in Forschung und Entwicklung mit KI-Bezug bewilligt. Damit konnten Gesamtinvestitionen in Höhe von über 30 Millionen Euro ermöglicht werden“, erklärte die Ministerpräsidentin. „Nun gehen wir einen Schritt weiter. Am 30. 06.2026 ist eine neue Richtlinie zur Förderung der Anwendung von Künstlicher Intelligenz in Kraft getreten, die sich an kleinere und mittlere Unternehmen mit bis 100 Mitarbeitern richtet. Der Anwendungsbereich reicht von Produktion und Dienstleistung über Logistik, Marketing und Vertrieb bis zur IT-Sicherheit. Unternehmen können je nach Größe eine Zuwendung von bis zu 50.000 Euro erhalten. Insgesamt stellen wir 1,5 Millionen Euro in den Jahren 2026 und 2027 zur Verfügung“, erklärte Schweig und dankte den Industrie- und Handelskammern, die bei der Erarbeitung der Richtlinie eingebunden waren.

„Künstliche Intelligenz bietet eine Menge Chancen: auf Wissen und Fortschritt, auf effizientere Arbeitsprozesse, auf Arbeitserleichterung und Lebensqualität. Ich konnte mich im Mai auf der Digitalmesse NØRD in Rostock selbst von den großen Potenzialen unserer Unternehmen in diesem Bereich überzeugen. Gleichzeitig dürfen wir die Ängste zum Beispiel vor dem Verlust von Arbeitsplätzen nicht auf die leichte Schulter nehmen. Wir müssen die Chancen nutzen und die Risiken kontrollieren, sowohl für die Arbeitsplatzsicherheit als auch für die Gestaltung der Arbeitswelt“, sagte Schwesig.

Die Ministerpräsidentin ging in ihrer Rede auch auf das von der Bundesregierung vorgestellte Reformpaket ein: „Es ist gut, dass die Bundesregierung sich auf ein umfassendes Reformpaket für mehr Wachstum und Beschäftigung geeinigt hat. Ich unterstütze insbesondere die Steuerreformpläne der Bundesregierung. Es ist richtig, kleine und mittlere Einkommen zu entlasten und dabei den Schwerpunkt auf Familien zu setzen. Auch die Gegenfinanzierung über eine Anhebung der Reichensteuer macht Sinn. Auch die Top-Verdiener in unserer Gesellschaft müssen ihren Beitrag leisten. Das Paket enthält verschiedene gute Vorschläge, um die Wirtschaft anzukurbeln und Arbeitsplätze zu sichern. Dazu gehören der geplante Bürokratieabbau und die Ausweitung von Genehmigungsfiktionen.“

PM/MPin

Informationen zum Förderaufruf „Förderung von künstlicher Intelligenz“

Wer wird gefördert: Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern können gefördert werden.
Was wird gefördert: Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen in folgenden Anwendungsbereichen:

Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung):

  • Terminplanung und Disposition
  • Materialbedarfsprognose
  • Qualitätssicherung
  • Wissens- und Supportsysteme
  • vorausschauende Wartung
  • generatives Design
  • Werker-Assistenz-Systeme
  • Prozessautomation
  • Kundenservice
  • Sprachassistenten

Logistik:

  • Lagerbestandsoptimierung
  • Absatzprognosen
  • Routenoptimierung
  • Laderaum-Optimierung
  • Terminplanung

Marketing und Vertrieb:

  • automatische Social-Media-Posts
  • Website-Chatbots
  • Preisoptimierung
  • Kundenfeedback-Analyse
  • Angebotserstellung
  • Nachfrageprognose
  • Content-/Text-Erstellung

IT-Sicherheit:

  • Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
  • Datenflusskontrolle
  • Identitäts- und Zugriffskontrolle

Zusätzlich können untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung gefördert werden. Dazu zählen auch Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.

Wie wird gefördert: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Der Zuwendungssatz beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt maximal 50.000 Euro je Vorhaben.

Antragsvoraussetzungen

  • Zuwendungsempfänger müssen über eine Betriebsstätte oder Niederlassung in M-V verfügen, in der das Vorhaben umgesetzt werden soll. Die Betriebsstätte oder die Niederlassung muss bei Vorhabenbeginn die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen, um eine erfolgreiche Durchführung des Vorhabens zu gewährleisten. Das Vorhaben muss überwiegend in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt werden.
  • Der beantragte Fördergegenstand muss zum überwiegenden Teil den Einsatz von Künstlicher Intelligenz im Sinne selbstlernender Systeme beinhalten.
  • Das Vorhaben muss im Vergleich zu bisher im Unternehmen vorhandenen Prozessen signifikante Verbesserungen aufweisen, welche die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens stärken.
  • Die in der De-minimis-Verordnung genannten Voraussetzungen müssen für die Gewährung der Zuwendung erfüllt sein.
  • Zuwendungen können nur gewährt werden, wenn der Zuwendungsempfänger vor Beginn für das Vorhaben einen elektronischen Antrag bei der Bewilligungsbehörde gestellt hat und mit dem Vorhaben nicht begonnen wurde, bevor der elektronische Antrag bei der Bewilligungsbehörde eingegangen ist.
  • Das geförderte Vorhaben soll grundsätzlich innerhalb von 12 Monaten durchgeführt werden (Projektzeitraum).
  • Die Finanzierung des Eigenanteils muss sichergestellt sein und nachgewiesen werden.
  • Eine Zuwendung nach dieser Richtlinie kann innerhalb von drei Jahren für maximal ein Vorhaben je Zuwendungsempfänger gewährt werden.

Informationen
Antragstellung
Richtlinien 

Kontakt: TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
www.tbi-mv.de;

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