Das Wirtschaftsministerium hat einen Ideenaufruf gestartet: Es können Koordinierungsstellen für Weiterbildungsverbünde unterstützt werden, um für Unternehmen aus dem produzierenden Gewerbe die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und maßgeschneiderte Angebote zu entwickeln und umzusetzen.
„Die berufliche Weiterbildung spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit unserer Wirtschaft und die Anpassungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Mit dem Ideenaufruf zur Einrichtung von Weiterbildungsverbünden möchten wir insbesondere die kleinen und mittleren Unternehmen bei uns im Land ermutigen, gemeinsam innovative Konzepte für die Weiterbildung zu entwickeln und umzusetzen. Die Transformationsprozesse stellen neue Anforderungen. Nur durch eine enge Zusammenarbeit können wir sicherstellen, dass die beruflichen Weiterbildungsangebote auch künftig praxisnah und bedarfsgerecht sind“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer.
Der Ideenaufruf ist Teil der Aktivitäten des Ministeriums zur Bekämpfung des Fachkräftemangels und eine der gemeinsam im Zukunftsbündnis beschlossenen Maßnahmen aus der Fachkräftestrategie des Landes. Die Weiterbildungsverbünde sollen Unternehmen helfen, die Kompetenzen ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu erweitern, und damit den Herausforderungen des digitalen Wandels und der Transformation begegnen. Ziel ist es, die Unternehmen bei der Bewältigung der künftigen Kompetenzanforderungen zu unterstützen und gleichzeitig eine Verstärkung der Weiterbildungsnachfrage im Land anzustoßen. Vorgesehen ist zunächst eine Förderung von vier Projekten. Ein weiterer Ideenaufruf ist für einen späteren Zeitraum geplant. Insgesamt stehen für die Maßnahme bis zu 1,5 Millionen Euro aus dem „Europäischen Sozialfonds Plus Programm 2021-2027 M-V“ zur Verfügung.
Berufliche Weiterbildungsverbünde sind Kooperationsnetzwerke, die es Unternehmen ermöglichen, über die Grenzen des eigenen Unternehmens hinweg gemeinsam mit Bildungseinrichtungen und anderen Partnern die zukünftigen Kompetenzanforderungen und Weiterbildungsbedarfe zu identifizieren und dann maßgeschneiderte Weiterbildungsangebote zu entwickeln und umzusetzen. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen sollen bei der Bewältigung dieser Aufgabe unterstützt werden. Gefördert werden Koordinierungsstellen der Weiterbildungsverbünde in Form eines „Verbundmanagers“ oder einer „Verbundmanagerin“ oder als „Verbundmanagement“. Für die Verbundmanagerin oder den Verbundmanager eines Weiterbildungsverbundes beträgt die Zuwendung 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Zuwendungsfähig sind die pauschalierten Ausgaben für das zugewiesene angestellte Personal auf der Basis von Einheitskosten (Personalkostenpauschale). Ergänzend dazu sind pauschalierte Sachausgaben zuwendungsfähig. Die Höhe wird auf der Basis eines Pauschalsatzes (Restkostenpauschale) in Höhe von 30 Prozent der Zuwendung für die Personalausgaben ermittelt.
Auswahl und Bewilligung der Vorhaben zur Förderung eines Weiterbildungsverbunds erfolgen in einem mehrstufigen Verfahren. Das Vorverfahren startet mit diesem Ideenaufruf zur fristgerechten Einreichung von Projektskizzen. Daran schließt sich die Prüfung der Projektskizze an. Wenn für die Projektskizze eine positive Auswahlentscheidung als förderwürdiges Projekt und zugleich die budgetären Voraussetzungen für eine Förderfähigkeit vorliegen, erfolgt die Aufforderung zur Antragstellung.
Interessensbekundungen mit vollständiger Projektskizze müssen spätestens am 12.06.2024 bei der GSA – Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung mbH eingereicht werden.
Informationen und das Formular zur Einreichung der Projektskizze