Die Neubrandenburger Arbeitsagentur ruft alle Unternehmen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, die sich für die Integration von Menschen mit Behinderungen einsetzen, dazu auf, sich für den „Inklusionspreis 2024“ zu bewerben. Der Inklusionspreis, verliehen von der Bundesagentur für Arbeit, würdigt herausragende Leistungen von Unternehmen bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung. Er steht für das Engagement und die vorbildliche Arbeit, die diese Unternehmen im Bereich der Inklusion geleistet haben. Die Auszeichnung erfolgt in Form einer Urkunde und dient als Anerkennung für das vorbildliche Engagement, ist jedoch nicht mit einer Geldprämie verbunden. Alle UnternehmerInnen sind herzlich eingeladen, sich für den Inklusionspreis zu bewerben.
Thomas Besse, Chef der Neubrandenburger Arbeitsagentur, betont die Bedeutung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Arbeitswelt und ermutigt alle interessierten Unternehmen, sich für den „Inklusionspreis 2024“ zu bewerben. Er sagt: „Wir möchten Unternehmerinnen und Unternehmer in unserer Region, die sich für die Integration von Menschen mit Behinderungen einsetzen, öffentlich würdigen und ermutigen, ihr Engagement sichtbar zu machen. Ihre Leistungen sind inspirierend und zeigen, dass Inklusion am Arbeitsplatz eine Win-Win-Situation für alle Beteiligten schaffen kann.“ Besse ergänzt: „Die Auszeichnung macht gelebte Inklusion sichtbar und belohnt die Menschen, die hinter dem Preis stehen.“
Die Jury achtet bei der Auswahl der Preisträger besonders auf:
- Innovative Lösungen – bei der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung
- Vorbildcharakter und Übertragbarkeit
- Überwindung besonderer Herausforderungen, wie sie aufgrund der Art und Schwere der Behinderung auftreten können.
UnternehmerInnen können ihre Bewerbung bis zum 06.11.2023 per E-Mail an das Pressebüro der Neubrandenburger Arbeitsagentur senden: . Dafür genügen einige grundlegende Informationen zum Unternehmen, wie der Firmensitz, die Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden, die Anzahl der Beschäftigten und Auszubildenden mit Schwerbehinderung (einschließlich Gleichstellung) sowie eine kurze Beschreibung der Maßnahmen, die zur Förderung der Inklusion in ihrem Unternehmen ergriffen werden.