Azubis werden bei Fahrt- und Unterkunftskosten weiter unterstützt

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In den Schuljahren 2022/2023 und 2021/2022 waren in M-V weniger BerufsschülerInnen auf einen finanziellen Zuschuss zu den Fahrt- und Übernachtungskosten angewiesen als in den Schuljahren davor. Nach Angaben des Bundesinstituts für Berufsbildung sind die Ausbildungsvergütungen in den vergangenen zwei Jahren stark gestiegen. Im Jahr 2022 haben die Auszubildenden in tarifgebundenen Betrieben erstmals im Durchschnitt mehr als 1.000 Euro brutto erhalten.

„Wenn Jugendliche während ihrer Ausbildung mehr verdienen, ist das eine positive Entwicklung“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Das Land hat darauf reagiert und die Förderbedingungen für den finanziellen Zuschuss für Fahrt- und Übernachtungskosten immer wieder den neuen Bedingungen angepasst. Von 2015 bis 2018 konnten Auszubildende eine finanzielle Unterstützung erhalten, wenn sie weniger als 500 Euro verdienten. Im Schuljahr 2018/2019 hat das Land diese Bemessungsgrenze auf 600 Euro angehoben. Heute sind es 750 Euro. Wir prüfen, ob wir aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine weitere Anpassung vornehmen werden, damit die Hilfe auch bei denjenigen ankommt, die sie weiterhin benötigen“, erklärte Oldenburg.

Im vergangenen Schuljahr erhielten 175 Schülerinnen und Schüler eine finanzielle Unterstützung für die Fahrtkosten und 182 Schülerinnen und Schüler einen Zuschuss zu den Übernachtungskosten. Im Schuljahr 2021/2022 waren es jeweils 112 Schülerinnen und Schüler, die Zuschüsse zu Fahrt- und Übernachtungskosten erhalten haben. Im Schuljahr 2020/2021 waren es jeweils mehr als 200 Schülerinnen und Schüler.

Das Land stellte im Jahr 2023 bislang 79.800 Euro als finanzielle Unterstützung bereit, im vergangenen Jahr waren es 49.500 Euro und im Jahr 2021 noch 162.300 Euro.

„Hier zeigt sich der Erfolg des vor Jahren eingeführten Azubi-Tickets. Auch wird das seit 01.05.2023 geltende Deutschland-Ticket, das die Landesregierung M-V mit 20 Euro pro Monat bezuschusst, weitere positive Auswirkungen haben“, erläuterte Ministerin Oldenburg.

Laut Förderrichtlinie können BerufsschülerInnen einen finanziellen Zuschuss erhalten, wenn sie wegen langer Anfahrtswege zur Berufsschule Fahrt- und Übernachtungskosten begleichen müssen. Zu den Voraussetzungen gehört, dass sie eine Landesfachklasse, überregionale Fachklasse oder eine länderübergreifende Fachklasse oder eine Fachklasse in anderen Bundesländern besuchen. SchülerInnen bzw. deren Erziehungsberechtigte können bis zum 30.11.202 eines jeden Jahren beim Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung einen Antrag auf einen Zuschuss stellen.

Antragsformulare: Internetseite des Ministeriums für Bildung und Kindertagesförderung

PM/BM

 

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