Schüler, die nach der Schule beabsichtigen eine schulische Ausbildung zu beginnen bzw. bereits eine Ausbildung absolvieren, werden gebeten, Neu- oder Wiederholungsanträge für das Schuljahr 2023/2024 beim Amt für Ausbildungsförderung anzufordern.
BAföG-Anträge müssen auf den vorgeschriebenen Formblättern oder über das neue Portal www.bafoeg-digital.de gestellt werden. Die Anträge auf Ausbildungsförderung sind in der Regel an das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zu richten, in dessen Bezirk die Eltern des/der Auszubildenden ihren ständigen Wohnsitz haben.
Fortzubildende, die z.B. einen Abschluss als Meister, Techniker oder Betriebswirt anstreben, können Leistungen der Aufstiegsfortbildungsförderung (AFBG oder „Meister- BAföG“) beantragen.
In Mecklenburg-Vorpommern ist das Amt für Ausbildungsförderung des Landkreises/der kreisfreien Stadt zuständig, in dessen Bezirk die/der Fortzubildende seinen ständigen Wohnsitz hat.
Kontakt: 0395 / 570 87 5673 und 0395 / 570 87 2339
Informationen und Antragsformulare: www.bafög.de und www.aufstieqs-bafög.de .