Das Landesförderinstitut MV gab heute bekannt, dass Änderungsanträge für Phase 2 der Überbrückungshilfen jetzt bis vor. 30.06.2021 über das Bundesportal gestellt werden können.
Die Änderungsanträge sind für eine korrekte Berechnung komplett zu stellen – nicht nur die zu ändernden Passagen.
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