Ab Schuljahr 2025/2026: Unternehmen gesucht für Praxislerntag

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Ab dem Schuljahr 2025/2026 legt das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung M-V ein neues Konzept mit Möglichkeiten zur beruflichen Orientierung auf. Hierzu zählt auch der Praxislerntag.

Ein Praxislerntag ist ein Tag, an dem SchülerInnen die Möglichkeit haben, praktische Erfahrungen in einem Unternehmen oder einer Organisation zu sammeln. Dabei lernen sie den Arbeitsalltag kennen, beobachten Arbeitsprozesse und können erste Einblicke in einen bestimmten Beruf oder Tätigkeitsbereich gewinnen. Der Praxislerntag hilft bei der Berufswahl bietet praktische Orientierungeine gute Gelegenheit, Theorie und Praxis miteinander zu verbinden.

SchülerInnen Schüler absolvieren ab dem Schuljahr 2025/2026 – ergänzend zum 25-tägigen Blockpraktikum – den Praxislerntag.

Grundlagen

  • Die SchülerInnen sind in der zweiten Schuljahreshälfte Klasse 8 oder in Klasse 9
  • Der Praxislerntag erfolgt ein halbes Jahr lang jede Woche an einem Wochentag für mindestens 4 Stunden
Sofern nicht genügend Betriebe vorhanden sind, kann der Tag alternativ in der Schule oder auch in Bildungsstätten stattfinden.

Vorteile
Unternehmen haben die Möglichkeit, SchülerInnen über einen längeren Zeitraum hinweg kennenzulernen, anstatt nur einen kurzen Einblick in ihre Persönlichkeit zu gewinnen. Dadurch können sie gezielt Impulse setzen und die SchülerInnen in ihrer persönlichen und beruflichen Entwicklung unterstützen. Die kontinuierliche Zusammenarbeit Schule/Unternehmen fördert zudem den Aufbau persönlicher Bindungen zwischen den Jugendlichen, den Ausbildungsverantwortlichen und dem Unternehmen.
Anforderungen
Der Praxislerntag bindet Ressourcen auf andere Weise als ein Blockpraktikum. Es muss langfristiger geplant werden und scheint zunächst mit Faktoren wie Schichtdienst oder Ausliegen zu kollidieren. Hier sind kreative Lösungen im Interesse der SchülerInnen und der Schulen, aber auch die eigenen Interesse des Unternehmens gefragt.
In den regionalen Netzwerken SCHULEWIRTSCHAFT können sich Unternehmen regelmäßig über Herausforderungen und Lösungsansätze austauschen und gemeinsam mit Schulen Ideen zur Umsetzung entwickeln.
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit für die Organisation des Praxislerntages, inkl. Einbindung von Praxispartnern, Vor- und Nachbereitung des Praktikums, liegt bei den jeweiligen Schulen. Ebenso entscheiden die Schulen, in welchem Zeitraum der Praxislerntag durchgeführt wird.
Der Praxislerntag gilt als schulische Veranstaltung und ist dementsprechend versichert. In den Ferien findet kein Praxislerntag statt. Während der Zeit im Unternehmen müssen die Jugendlichen die dort geltenden gesetzlichen und innerbetrieblichen Regelungen einhalten. Für die Unternehmen gelten die Regelungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG).
Unterstützung
Unternehmen können unterstützen, in dem sie
  • den regionalen Schulen und somit SchülerInnen die Bereitschaft signalisieren für den Praxislerntag;
  • die Schulen direkt informieren;
  • ihre Bereitschaft ebenso über die Netzwerke SchuleWirtschaft kommunizieren;
  • ihre Angebote auf den Webseiten Boje MV einstellen, oder
  • ihre Bereitschaft zur Mitwirkung auf dem Geoportal MSE einstellen
  • ihre Bereitschaft der zuständigen IHK melden

Kontakt MSE
JugendService MSE
Dr. Christiane David
T: 0395 7662001

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