MSE-KI-Webinar „Förderprogramm zur Einführung von KI in Unternehmen“: Großes Interesse an Fördermöglichkeiten

Die Wirtschaftsförderung MSE und die für den aktuellen Förderaufruf zuständige Technologie-Beratungs-GmbH (TBI) luden am 17.09.2026 zu einem Webinar, das im Rahmen der Veranstaltungsreihe MSE-KI über den aktuellen Förderaufruf des Landes bezüglich der Anwendung von künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen informierte.

Rund 50 Interessierte folgten den Ausführungen von Kai Krause, Projektleitung der TBI GmbH zu den Anforderungen und Möglichkeiten des Förderprogramms. Kevin Plauskat, Key-Account-Manager der 4eck Media GmbH & Co.KG aus Waren/ Müritz, rundete dies mit Praxisbeispielen aus der Region ab. Gezielte Fragen der Teilnehmenden an die Referenten machten deutlich, dass sich viele schon sehr konkret mit dem Thema für das eigene Unternehmen beschäftigt haben.

Das Förderprogramm, dessen Richtlinie am 30.06.2026 in Kraft getreten ist und das mit einem Fördervolumen von 1,5 Millionen Euro bis zum 31.12.2027 läuft, richtet sich an KMU der gewerblichen Wirtschaft mit maximal 100 Mitarbeitenden. Die Unternehmen müssen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in M-V angesiedelt sein.

„Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von KI in Unternehmen. Die Anwendungsbereiche reichen dabei von Produktion und Dienstleistung über Logistik, Marketing und Vertrieb bis zur IT-Sicherheit. Förderfähig sind auch zwingend erforderliche Leistungen wie Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren“, sagte TBI-Projektleiter Kai Krause.

„Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 50.000 EUR je Vorhaben.“ Diese müssen zu einer nachgewiesenen Verbesserung der bestehenden Prozesse im Unternehmen führen und in 12 Monaten umgesetzt werden. Eine Zuwendung aus der Richtlinie kann innerhalb von drei Jahren für maximal ein Vorhaben des Zuwendungsempfängers bewilligt werden.

Die Antragstellung erfolgt nach Erfüllung der Vorgaben – beispielsweise der Nachweis der gesicherten Finanzierung des Eigenanteils – und der Bereitstellung aller erforderlichen Unterlagen elektronisch im MV-Serviceportal. Alle Informationen und Vorlagen stehen unter  www.tbi-mv.de bereit.

Im Anschluss an die Formalien des Förderaufrufs zeigte Kevin Plauskat von der 4eck Media GmbH & Co.KG an fünf Beispielen, wie kleine und mittelständische Unternehmen die KI-Förderung für eigene Projekte nutzen können. „Diese reichten vom mehrsprachigen Gästeassistenten in einem Hotel über eine automatische Angebotskalkulation für Handwerksunternehmen oder die Ersatzteilsuche per Bilderkennung im Spezialfahrzeug- und Maschinenbau bis zu internen Wissensassistenten oder KI-gestützten Warenwirtschaftssystemen“, erklärte Plauskat. Die 4eck Media steht den Unternehmen als Umsetzungspartner von der Konzipierung der Lösung – passgenau für eine Fördermittelantragstellung – über die Umsetzung und Betreuung bei der Einführung bis über das Projektende hinaus als Ansprechpartner zur Seite. Einen ähnlich umfangreichen Service sollten Interessierte auch bei anderen Umsetzungspartnern ihrer Vorhaben jeweils einfordern.

Informationen zum Förderprogramm „Einführung von KI in Unternehmen“

Informationen
Antragstellung
Richtlinien 

Präsentation der TBI GmbH zu den Fördermöglichkeiten 

Kontakt: TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
www.tbi-mv.de;

Praxisbeispiele für die Nutzung der KI-Förderung (4eck Media GmbH & Co.KG)

Kontakt: Wirtschaftsförderung Mecklenburgische Seenplatte GmbH
Stephan Kunkel

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