17.09.2026: MSE-KI-Webinar zum Förderprogramm zur Einführung von KI in gewerblichen KMU

Die Wirtschaftsförderung MSE und die für den Förderaufruf zuständige Technologie-Beratungs-GmbH (TBI) laden am 17.09.2026 im Rahmen der Veranstaltungsreihe MSE-KI zu einem kostenlosen Webinar zum neuen Förderaufruf „Förderung von künstlicher Intelligenz in KMU“.

WAS: Webinar „Förderung von KI in KMU“
WANN: 17.09.2026, 09.00 bis 09.45 Uhr
WER: Kai Krause, Projektleitung TBI GmbH, Best Practice Beispiel
WIE: online via Teams (der Zugangslink wird einen Tag vor dem Webinar per Mail zugesandt)

ANMELDUNG  ZUM WEBINAR

Informationen zum Förderaufruf „Förderung von künstlicher Intelligenz“

Wer wird gefördert: Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 100 Mitarbeitern können gefördert werden.
Was wird gefördert: Gefördert werden Investitionen in Hard- und Software zur Einführung von Künstlicher Intelligenz (KI) in Unternehmen in folgenden Anwendungsbereichen:

Leistungserbringung (Produktion und Dienstleistung):

  • Terminplanung und Disposition
  • Materialbedarfsprognose
  • Qualitätssicherung
  • Wissens- und Supportsysteme
  • vorausschauende Wartung
  • generatives Design
  • Werker-Assistenz-Systeme
  • Prozessautomation
  • Kundenservice
  • Sprachassistenten

Logistik:

  • Lagerbestandsoptimierung
  • Absatzprognosen
  • Routenoptimierung
  • Laderaum-Optimierung
  • Terminplanung

Marketing und Vertrieb:

  • automatische Social-Media-Posts
  • Website-Chatbots
  • Preisoptimierung
  • Kundenfeedback-Analyse
  • Angebotserstellung
  • Nachfrageprognose
  • Content-/Text-Erstellung

IT-Sicherheit:

  • Cybersicherheit, Cyber-Abwehr
  • Datenflusskontrolle
  • Identitäts- und Zugriffskontrolle

Zusätzlich können untergeordnete, zwingend erforderliche sonstige Leistungen für die einzuführende Lösung gefördert werden. Dazu zählen auch Beratungsleistungen und die Schulung von Multiplikatoren.

Wie wird gefördert: Die Zuwendung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Der Zuwendungssatz beträgt 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Zuwendung beträgt maximal 50.000 Euro je Vorhaben.

Das Förderprogramm endet zum 31.12.2027.

Präsentation der TBI GmbH zu den Fördermöglichkeiten 

Kontakt: TBI Technologie-Beratungs-Institut GmbH
www.tbi-mv.de;

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