Ab dem 27.09.2026 gelten neue Regeln für Umweltaussagen in der Werbung.
Mit dem im Februar 2026 beschlossenen Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb setzt Deutschland die EU-Richtlinie „EmpCo“ um. Im Kern geht es darum, vage oder nicht belegbare Nachhaltigkeitswerbung einzudämmen. Konkret bedeutet das: Begriffe wie „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ dürfen ohne Nachweis nicht mehr verwendet werden. Nicht zertifizierte Siegel sind verboten, ebenso Aussagen wie „klimaneutral“, wenn sie allein auf Kompensation durch Zertifikate beruhen, statt auf tatsächlichen Emissionsreduktionen im eigenen Betrieb. Nachweise müssen dabei direkt in der Werbung oder etwa über einen QR-Code abrufbar sein. Wer gegen die neuen Regeln verstößt, riskiert Abmahnungen und Bußgelder.
Betroffen sind nicht nur neue Kampagnen, sondern auch bestehende Inhalte, etwa auf der eigenen Website, in Broschüren oder auf Verpackungen. Eine Übergangsfrist für bereits veröffentlichte Inhalte gibt es nicht, ab dem Stichtag müssen alle Aussagen den neuen Anforderungen entsprechen. Das betrifft auch Unternehmen, die bereits viel in Nachhaltigkeit investiert haben: Entscheidend ist künftig nicht mehr das Engagement an sich, sondern ob die verwendeten Begriffe konkret belegt werden können.
Eine praktische Orientierung bietet die EmpCo-Checkliste von ClimatePartner, mit der sich eigene Aussagen auf Konformität prüfen lassen. Mehr zum Hintergrund und zu den rechtlichen Details finden Sie bei den IHKs MV.







