Der Vergabemindestlohn wird zum 01.10.2026 von 14,68 Euro auf 15,27 Euro erhöht. Er gilt immer dann, wenn bei einer öffentlichen Auftragsvergabe des Landes oder der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern kein einschlägiger Tarifvertrag vorliegt. Die Höhe des Vergabemindestlohns ist an die Lohnentwicklung gekoppelt. Er wird jährlich zum 01.10. angepasst. Die jetzt anstehende Erhöhung erfolgt aufgrund der Lohnentwicklung von Frühjahr 2025 bis Frühjahr 2026.
„Die Landesregierung steht dafür, dass für gute Arbeit auch faire Löhne gezahlt werden. Das muss insbesondere bei öffentlichen Aufträgen gelten, die aus Steuergeld finanziert werden. Deshalb haben wir die Vergabe öffentlicher Aufträge in dieser Wahlperiode daran gekoppelt, dass bei ihrer Erfüllung Tariflohn oder tarifgleicher Lohn gezahlt werden muss. Wo es keinen Tarifvertrag gibt, gilt der Vergabemindestlohn. Kommunen und Land zahlen für diese Aufträge den höheren Vergabemindestlohn oder den geltenden Tariflohn. Damit setzen wir ein Signal für höhere Löhne. Und wir schützen die vielen Unternehmen im Land, die ihren Beschäftigten schon heute gute Löhne zahlen“, erklärte Ministerpräsidentin Manuela Schwesig am 25.08.2026 im Anschluss an die Kabinettssitzung.







