Das Land verbessert die Rahmenbedingungen für Ganztagsangebote an Schulen im ländlichen Raum. Ab dem Schuljahr 2026/2027 erhalten außerschulische Kooperationspartner, die Angebote an Ganztagsschulen im ländlichen Raum gestalten, einen Fahrtkostenzuschuss. „Ganztagsschulen leben von starken Partnern“, sagte Bildungsministerin Simone Oldenburg. „Viele Vereine, Verbände, Unternehmen, Institutionen und ehrenamtlich Engagierte bereichern mit ihren Angeboten den Schulalltag. Doch im ländlichen Raum stellen längere Anfahrtswege eine große Hürde dar. Mit dem neuen Fahrtkostenzuschuss schaffen wir eine konkrete Entlastung und setzen einen weiteren Anreiz“, so Oldenburg.
Ganztägig arbeitende Schulen im ländlichen Raum haben es schwer Kooperationspartner zu finden, da weite Wege hohe Fahrtkosten mit sich bringen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, zahlt das Land außerschulischen Kooperationspartnern künftig ab dem 15. Entfernungskilometer einer einfachen Fahrt einen Zuschuss von fünf Euro je durchgeführtem Angebot. Ab dem 50. Entfernungskilometer beträgt der Zuschuss zehn Euro je Angebot.
„Wer sich für die Bildung von Kindern und Jugendlichen engagiert, soll nicht auf zusätzlichen Kosten sitzenbleiben“, sagte die Bildungsministerin weiter. „Wir wollen, dass gute Ideen und attraktive Angebote auch dort ankommen, wo die Wege weiter sind. Deshalb setzen wir bewusst ein Signal für mehr Bildungsgerechtigkeit und gleichwertige Lebensverhältnisse in allen Regionen des Landes.“
Die Förderung wird ausschließlich für Angebote an Schulen gewährt, die nach den Festlegungen des Landesraumentwicklungsprogramms dem ländlichen Raum zugeordnet sind. Der Fahrtkostenzuschuss wird in die bestehenden Vertrags- und Abrechnungsverfahren integriert. „Jedes zusätzliche Angebot bereichert das Schulleben und eröffnet Kindern- und Jugendlichen neue Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten. Deshalb wollen wir den Einsatz honorieren und auf bürokratische Hürden verzichten. Für Schulen und Kooperationspartner entsteht dadurch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand“, betonte die Bildungsministerin.
Die Finanzierung des Fahrtkostenzuschusses erfolgt aus Mitteln für das ganztägige Lernen. Für die Umsetzung der Ganztagsangebote stehen im Schuljahr 2025/2026 insgesamt 30 Millionen Euro zur Verfügung, 7,8 Millionen Euro davon sind für Angebote außerschulischer Kooperationspartner vorgesehen. Die Finanzbudgets für das ganztägige Lernen sind bis einschließlich des Schuljahres 2028/2029 gesichert.
„Mit den festgeschriebenen Budgets geben wir den Schulen Planungssicherheit. Sie können langfristig Kooperationen aufbauen und weiterentwickeln. Davon profitieren die Schülerinnen und Schüler ebenso wie die Partner vor Ort“, so Bildungsministerin Oldenburg weiter. „Verlässlichkeit ist eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Ganztagsangebote.“
Im Schuljahr 2025/2026 bieten 158 ganztägig arbeitende Grundschulen und 192 weiterführende Ganztagsschulen ergänzende Angebote über den regulären Unterricht hinaus an. Damit sind bereits 75 Prozent der weiterführenden Schulen sowie 50 Prozent der Grundschulen in Mecklenburg-Vorpommern ganztägig organisiert.







