Am 11.08.2025 ist in Mecklenburg-Vorpommern die neue Richtlinie zur Förderung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum (KU-RL M-V) in Kraft getreten. Mit der Förderung soll die wirtschaftliche Infrastruktur in ländlichen Regionen gestärkt und die Versorgung vor Ort langfristig gesichert werden. Neben der zuständigen Behörde – das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (Stalu Westmecklenburg) und den Kammern in M-V berät in MSE auch die Wirtschaftsförderung Unternehmen zu dieser relevanten Fördermöglichkeit. Ansprechpartner zu den wichtigsten Fragen ist Wirtschaftsreferent Christian Wegner.
Herr Wegner, für wen kommt die Förderung in Frage?
Gefördert werden Unternehmen aus Handwerk, Dienstleistung, Tourismus, verarbeitendem Gewerbe, Einzelhandel mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens zwei Millionen Euro.
Was wird gefördert?
Bezuschusst werden Ausgaben für die Anschaffung oder Herstellung von Wirtschaftsgütern wie Maschinen, Geräten oder Ausstattung sowie begleitende Planungs- und Beratungsleistungen.
Wie erfolgt die Förderung?
Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Der Fördersatz beträgt 35 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro innerhalb von drei Jahren bei einer Mindestinvestition von 10.000 Euro.
Was sind die Voraussetzungen für eine Förderung?
Das Unternehmen muss in einer ländlichen Region außerhalb mittelgroßer und großer Städte liegen. Der Absatz des Unternehmens erfolgt im Umkreis von 50 km zur Betriebsstätte. Darüber hinaus muss der Antragsteller die berufliche Befähigung nachweisen, das Unternehmen zu führen, das hauptsächlich sein Einkommen deckt. Wirtschaftlichkeit und notwendige Ausgaben müssen mit einem Geschäftsplan nachgewiesen werden. Die Gesamtfinanzierung muss einen 25-prozentigen Eigenkapitalanteil ausweisen.
Wie werden die Förderanträge gestellt?
Die Förderanträge können jeweils zum 30.03., 30.06., 30.09. und 30.11. online über das MV-Serviceportal gestellt werden.
Ist die Antragstellung kompliziert?
Nein. Neben dem Antragsformular benötigt man den ebenfalls online bereit gestellten Stammdatenbogen. Werden diese online eingereicht, erhält man die EU-Betriebsnummer sowie eine PIN, über die die Antragstellung online verwaltet werden kann. Weitere eforderliche geschäftliche Unterlagen kann man den Informationen entnehmen.
Kontakte: Wirtschaftsförderung MSE, Christian Wegner, ; T: 0395 57087 4856







