Angepasste Antragsformulare für Mikrodarlehen und GründerInnenstipendien

Das Land Mecklenburg-Vorpommern setzt auf das Know-how der ExistenzgründerInnen und kann auf wirklich gute Geschäftsideen nicht verzichten. Gerade innovative, erfolgversprechende und kreativwirtschaftliche Vorhaben sollen möglichst nicht am fehlenden Startkapital für die ersten Monate scheitern. Das Land gewährt ExistenzgründerInnen innovativer und zukunftsweisenden Gründungsideen daher Mikrodarlehen, Gründungsstipendien und Bildungsunterstützung für ihre Vorhaben.

Zuständig für Antragstellung und Bewilligung ist die GSA-Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung.
Diese hat aktuell die Antragsformulare um die Erklärung zur Einhaltung der Charta der Grundrechte ergänzt. Auch das entsprechende Merkblatt wurde angepasst.

Hier finden sich alle Informationen zur Unterstützung von GründerInnen durch das Land M-V:

www.gsa-schwerin.de

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