Energiehärtefallfonds für Vereine: Antragsstellung jetzt möglich

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Sportvereine aus M-V können ab sofort Mittel aus dem Energiehärtefallfonds des Landes beantragen. „Zur Abfederung der gestiegenen Energiepreise stellt die Landesregierung 2,5 Millionen Euro bereit. Diese sind nun abrufbar“, teilte Sportministerin Stefanie Drese heute mit.

Rund 1.900 im Landessportbund (LSB) organisierte Sportvereine und -Verbände sowie auch der LSB selbst seien im Bedarfsfall antragsberechtigt, um durch eine Energiepreiserhöhung entstandene existenzgefährdende Härten zu verhindern, erklärte die Ministerin. „So stellen wir sicher, dass auch trotz der gestiegenen Energiepreise weiterhin der Übungs-, Trainings- und Wettkampfbetrieb unserer Vereine und Verbände regulär stattfinden kann“, betonte Drese.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Mittel ist neben der Mitgliedschaft im Landessportbund auch eine gemeinnützige Orientierung. Darüber hinaus müssen die Antragsstellenden Eigentümer einer Sportanlage sein, beziehungsweise dem Eigentum gleichstehende Rechte an einer Sportanlage besitzen, eine solche im Rahmen eines schuldrechtlichen Vertrages, welcher die eigenständige Finanzierung der energetischen Betriebskosten beinhaltet, nutzen oder Eigentümer einer für die Aufgaben einer Geschäftsstelle genutzten Immobilie sein.

Berücksichtigt werden bei der Antragsstellung Energiekosten für Strom, Gas und Fernwärme. Eine Regelung für leitungsungebundene Energieträger, wie z.B. Heizöl, Kohle oder Holzpellets, ist ebenfalls geplant. Als Berechnungsgrundlage werden die Energieverbrauchsmengen aus dem Jahr 2019 herangezogen. „Bis zu 100% der förderfähigen Mehrkosten werden hierbei durch das Land getragen“, erklärte Drese.

Informationen zur Förderung, zu erfüllenden Voraussetzungen und Antragsverfahren, Beispielrechnungen: https://t1p.de/Energiehaertefallfonds.

PM/SM

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