Unterstützungsmöglichkeiten für Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften diskutiert

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in Aktuell, Arbeit & Bildung

Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer hat im Rahmen einer Auftaktveranstaltung mit den kommunal verankerten Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften (BQGs) Vorschläge für die Umsetzung eines Maßnahmenpaketes von Hilfen zur Neuorientierung der Gesellschaften vorgestellt. „Der Arbeitsmarkt hat sich gerade in den vergangenen Jahren deutlich gewandelt. Er ist heute wesentlich aufnahmefähiger. Es besteht inzwischen ein Fach- und Arbeitskräftemangel – insbesondere auch aufgrund des demographischen Wandels, so dass auch Langzeitarbeitslose bessere Integrationschancen als je zuvor haben. Das Umfeld des Handelns hat sich stark verändert. Entscheidend ist, dass die Beschäftigungsgesellschaften ihr Geschäftsmodell neu ausrichten. Wir müssen die Herausforderungen gemeinsam angehen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer am 22.02.2023 vor Ort in Stralsund.

Veränderte Bedarfe am Arbeitsmarkt – Wandel der Förderkulisse
Der Bedarf an Maßnahmen zur Verbesserung und Stabilisierung der Beschäftigungs- und Ausbildungsfähigkeit von langzeitarbeitslosen Personen sowie deren soziale Stabilisierung ist grundsätzlich vorhanden. „Hierbei geht es um einen immer kleiner werdenden Personenkreis. Eine erfolgreiche Arbeitsmarktintegration setzt eine erhöhte Vermittlungsfähigkeit sowie gegebenenfalls vorab das Erreichen der notwendigen Bildungsfähigkeit und Bildungsbereitschaft voraus. Hierfür können die BQGs ein wichtiger Partner sein, da sie bereits über langjährige Erfahrung mit Angeboten des ´sozialen Arbeitsmarktes´ insbesondere für arbeitsmarktferne Personen verfügen“, erläuterte Arbeitsminister Meyer. Darüber hinaus haben sich auch die Förderkulissen des Bundes und des Landes aufgrund der Herausforderungen gewandelt. „Dies sind veränderte demographische Bedingungen sowie ein sich strukturell verändernder Fach- und Arbeitskräftebedarf. Das Ziel der Förderungen ist eher auf Weiterbildung, Umschulung und in erster Linie Integration in den Arbeitsmarkt gerichtet“, so Meyer weiter. Das Land M-V setzt zur Arbeits- und Beschäftigungsförderung diverse Maßnahmen zumeist mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) um. Hierzu gehören insbesondere die Förderung von Integrationsprojekten, die Förderung der beruflichen Integration von Migrantinnen und Migranten, Weiterbildungsförderung sowie die Gründungsunterstützung.

Unterstützungsansätze für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften vorgestellt
Der Minister stellte mögliche Unterstützungsansätze für die Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaften vor. Bei der Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung (GSA) soll ein landesweit arbeitender Berater finanziert werden, der mit dem Angebot einer Initialberatung den Kreisen/kreisfreien Städten und ihren Beschäftigungsgesellschaften zur Verfügung steht. „Aufbauend auf eine Bestandsanalyse soll eine Anpassungsberatung die Beschäftigungsgesellschaften bei der Neuorientierung von Geschäftsfeldern unterstützen, um eine zukunftsfähige Aufstellung dieser Gesellschaften zu ermöglichen“, so Meyer. Derzeit wird im Auftrag des Wirtschaftsministeriums darüber hinaus eine Studie zur Bestandsaufnahme und Möglichkeit einer Neuorientierung von Beschäftigungsgesellschaften in M-V erarbeitet. Diese soll im Frühjahr vorliegen.

In den vier Landkreisen mit arbeitsmarktlich besonderen Herausforderungen (Landkreise: Vorpommern-Rügen, Vorpommern-Greifswald, Rostock und Mecklenburgische Seenplatte) soll jeweils eine Organisationsentwicklungsförderung zur Umgestaltung der arbeitsmarktlichen Dienstleistungsangebote angeboten werden. „Wie die Lösungen in den einzelnen Regionen konkret aussehen, kann dabei am besten vor Ort entschieden werden. Deswegen werden wir als Land keine Vorgaben für die regional besten Ansätze machen. Entscheidend ist es, in den Landkreisen die regional besten Lösungen zu entwickeln. Nur kommunal tragfähige Lösungen sind zukunftsfähige Lösungen. Im Landesinteresse liegt es dabei, dass in den Landkreisen jeweils Umsetzungsstrukturen für arbeitsmarktliche und strukturentwickelnde Dienstleistungen vorhanden sind“, erläuterte Meyer. Auch die Jobcenter und Arbeitsagenturen benötigen geeignete Dienstleister vor Ort, um die anstehenden Integrationsaufgaben umsetzen zu können. Für die Maßnahmen steht insgesamt ein Budget von circa 400.000 Euro aus dem Europäischen Sozialfonds zur Verfügung.

Förderung auch vom Bund weiter nötig
Meyer machte vor Ort abschließend deutlich, dass sich M-V mit Initiativen auf Bundesebene für eine bessere Mittelausstattung der Jobcenter einsetzt. „Es bedarf heute ungleich größerer Anstrengungen, um einen Vermittlungserfolg zu erzielen, als noch in den neunziger Jahren. Und dafür braucht es finanzielle Mittel. Wir sind mit dem Bund weiter im Gespräch“, sagte Meyer.

PM/WM

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