Härtefallfonds für nicht-leitungsgebundene Brennstoffe (Flüssiggas, Öl oder Holzpellets und Co)

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Aufgrund der Vielzahl von Anfragen informiert das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt M-V zu den Energie-Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Brennstoffe (Privathaushalte):

Der Bundestag hat im Dezember 2022 unter anderem einen Härtefallfonds für private Haushalte für den Bereich der nicht leitungsgebundenen Brennstoffe wie Flüssiggas, Öl oder Holzpellets beschlossen. Hierfür stellt der Bund insgesamt 1,8 Mrd. Euro zur Verfügung, wovon das Land M-V anteilig auf der Grundlage seines Steueraufkommens sowie der Bevölkerungszahl eine Zuweisung erhält.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt wird seitens der Landesregierung mit Hochdruck an einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gearbeitet, die die Zuschusskriterien hinreichend bestimmt regelt und Fragen wie zu Antragsmodalitäten oder  antragsannehmende Behörde beantwortet. Das Weiteren soll für interessierte BürgerInnen ein Beispielrechner auf den Interseiten der Landesregierung oder Dritten zur Verfügung gestellt werden, welcher grundsätzlich ermittelt, wer zuschussberechtigt ist und welchen Umfang der Zuschuss voraussichtlich beträgt.

Es besteht der Wunsch der Landesregierung, insbesondere der Ministerpräsidentin Manuela Schwesig, sowie des Landwirtschaftsministers Dr. Till Backhaus, das vorstehende Verfahren so vereinfacht und kurzfristig wie möglich den BürgerInnen zur Verfügung zu stellen. Außerdem soll in Nachverhandlungen mit dem Bund erreicht werden, eine pauschale Entlastungszahlung zu ermöglichen. Damit soll der Vorstellung nach einer ziel- und zweckgerichteten Unterstützung der privaten Haushalte hinsichtlich nicht vorhersehbarer Energiekostenentwicklungen in Verbindung mit einer effizienten und nutzerfreundlichen Verwaltungsleistung, Rechnung getragen.

Rahmenbedingungen:

Zielgruppe: Private Haushalte mit nicht leitungsgebundenen Brennstoffen (Heizöl, Pellets, Flüssiggas, Kohle)  

Betrachtungszeitraum: Rechnungen vom 01.01.2022 bis zum 01.12.2022 

Maximaler Entlastungszuschuss: 2.000 € pro Haushalt (bei Erstattungsbetrag von mindestens 100 €)

Berechnung der Mehrbelastung: Mehrbelastung = Rechnungsbetrag 2022 abzüglich des 2 x Referenzpreis* des Bundes je Bestellmenge (*Der Referenzpreis des Bundes wurde bisher nicht übermittelt).

Erstattung: 80% der Mehrbelastung, maximal 2.000 € je Haushalt

Sobald ein abschließender Verfahrensstand und ein verbindlicher „Antragsbeginn“ der Landesregierung M-V vorliegt, wird über alle zur Verfügung stehenden Medien umfassend informiert. Während des andauernden Bearbeitungszustandes können die Ministerien oder sonstige Landesbehörden keine Anträge annehmen oder verwahren.

Die aktuell energiepolitischen Herausforderungen für die Bundes- und Landesregierung, welche sich aus immer komplexeren gesetzlichen Vorschriften sowie stetigen Marktveränderungen ergeben, erfordern den vorstehend beschriebenen Verfahrensprozess, um ein transparentes, nachvollziehbares und standardisiertes Verwaltungshandeln zu gewährleisten.

PM/LM

 

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