Der Windenergieausbau in Mecklenburg-Vorpommern nimmt Fahrt auf. Mecklenburg-Vorpommerns Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus führt dies insbesondere auf den Zuständigkeitswechsel für naturschutzrechtliche Stellungnahmen zurück. Erst diese ermöglichen eine abschließende Entscheidung in einem Genehmigungsverfahren nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz. Waren vorher die unteren Naturschutzbehörden der Landkreise für diese naturschutzrechtlichen Stellungnahmen zuständig, sind es seit dem 01.04.2023 die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt. Ziel dieses „Hochzonungsprozesses“ war es, die naturschutzrechtliche und immissionsschutzrechtliche Prüfung von Windenergievorhaben unter einem Dach zu vereinen, um Genehmigungsverfahren schneller zur Entscheidungsreife zu führen.
Eine zentrale positive Entwicklung, die durch die „Hochzonung“ innerhalb der vergangenen 12 Monate erreicht wurde: „Der Stau an ausstehenden Naturschutzstellungnahmen, der bis ins Jahr 2015 zurückreicht und ca. 200 Altverfahren mit ca. 780 Windenergieanlagen umfasst, konnte um mehr als 25 Prozent abgebaut werden. Dahinter stehen 54 Stellungnahmen mit circa 230 Windenergieanlagen und einem Investitionsvolumen von rund 920 Millionen Euro“, betonte Minister Backhaus im Rahmen der Landespressekonferenz im Schweriner Schloss, wo er eine erste Bilanz zur „Hochzonung“ zog.
Gleichwohl räumte er ein, dass es noch einen langen Atem brauche, um die Altverfahren gänzlich abzubauen, da stetig neue Anträge auf Errichtung und Betrieb von Windenergieanlagen eingehen. Bis zum 01.04.2023 – also zu Beginn der „Hochzonung“ – lagen insgesamt 297 immissionsschutzrechtliche Anträge auf Errichtung und Betrieb von circa 940 Windenergieanlagen vor, darunter die angesprochenen Altverfahren.
„Um dieser Antragflut Herr zu werden, haben wir 50 neue Stellen geschaffen, davon 30 im Naturschutz und 20 im Immissionsschutz. Weitere Besetzungen sind kurzfristig vorgesehen“, stellte Minister Backhaus in Aussicht. Die Personalaufstockung habe bereits jetzt dazu geführt, dass in 2023 mit 46 Entscheidungen für 158 Windenergieanlagen doppelt so viele immissionsschutzrechtliche Genehmigungsverfahren für Windenergieanlagen abgeschlossen wurden als noch im Vorjahr. Grund hierfür ist die positive Entwicklung bei der Anzahl der erstellten naturschutzrechtlichen Stellungnahmen. So wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt vier und im zweiten Halbjahr 2023 bereits 48 Stellungnahmen durch die neu geschaffenen Dezernate in den Staatlichen Ämtern für Landwirtschaft und Umwelt erarbeitet. Derzeit befinden sich rund 287 Anträge mit ca. 1.123 Windenergieanlagen im Genehmigungsverfahren. Dahinter stehe ein Investitionsvolumen von rund 4,5 Milliarden Euro, so Minister Backhaus.
Bis Ende 2032 müssen die Länder gemäß Wind-an-Land-Gesetz vom 1. Februar 2023 zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. „Mecklenburg-Vorpommern nimmt diese Verantwortung sehr ernst“, sagte Minister Backhaus. Zur Umsetzung dieser Ziele warb Minister Backhaus für eine enge Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Ressorts innerhalb der Landesregierung sowie den zuständigen Stellen in den Landkreisen und kreisfreien Städten.