Investitionen in den Klimaschutz sind teuer – deshalb will die Bundesregierung Unternehmen mit dem neuen, innovativen Instrument der Klimaschutzverträge dabei unterstützen. Ziel ist es, klimafreundliche Produktionsprozesse in energieintensiven Industriebranchen anzustoßen, indem Preisrisiken reduziert und Mehrkosten ausgeglichen werden, die Unternehmen derzeit noch von einer klimafreundlichen Produktion abhalten.
Um eine Förderung beispielsweise für Wasserstoffproduktionsanlagen und -pipelines zu erhalten, müssen Unternehmen an einem Auktionsverfahren teilnehmen. In diesem Verfahren bieten die Unternehmen, wie viel Euro sie benötigen, um eine Tonne CO2 mit ihrer Umwandlungstechnologie zu vermeiden. So erhalten nur die Unternehmen den Zuschlag und einen Klimaschutzvertrag, die besonders günstig kalkuliert haben.
Abhängig vom tatsächlichen Marktpreis zahlt der Staat eine variable Förderung, deren Höhe sich an den jeweiligen Mehrkosten der klimafreundlichen Anlage im Vergleich zur konventionellen Anlage orientiert. Wird die klimafreundliche Produktion günstiger als die konventionelle, kehrt sich die Zahlung um, und der Staat erhält Geld von den Unternehmen.
Die oft jahrelangen Genehmigungsverfahren und nachträglichen Prüfverfahren, in denen Kostenbestandteile und Preisprognosen validiert werden müssen, entfallen. Erfolgreiche Bietende erhalten die Entscheidung innerhalb kurzer Zeit und die Förderung auf Basis einer schnellen Abrechnung. Damit sind Klimaschutzverträge nicht nur besonders kosteneffizient, sondern auch bürokratiearm.
Weitere Informationen: www.klimaschutzvertraege.info.