Relevante Änderungen für Unternehmen zum Jahreswechsel 2024/ 2025

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  1. Förderprogramm go-digital endet am 31.12.2024
    Aufgrund der angespannten Haushaltslage wird das Förderprogramm go-digital nach Auslaufen der derzeit geltenden Förderrichtlinie ab 01.01.2025 nicht fortgeführt. Anträge auf Fördermittel für Beratung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen in KMU können bis auf Weiteres noch eingereicht werden. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen können sie im Rahmen der vorhandenen Haushaltsmittel grundsätzlich noch bis einschließlich 31.12.2024 bewilligt werden. Die Umsetzung bewilligter Projekte ist bis in das Jahr 2025 hinein möglich. 
  2. Digitalisierungsförderung M-V
    Projektskizzen als erste Stufe eines Förderantrags im Rahmen des zweiten Förderaufrufs Digitalisierungsförderung M-V können noch bis 31.12.2024 bei der TBI GmbH eingereicht werden. 
  1. Einführung der verpflichtenden E-Rechnung zum 01.01.2025
    Mit dem Wachstumschancengesetz sind die Regelungen zur Ausstellung von Rechnungen nach § 14 UStG für nach dem 31.12.2024 ausgeführte Umsätze neu gefasst worden. Ab dem 01.01.2025 ist bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern regelmäßig eine elektronische Rechnung (ERechnung) zu verwenden. Bei der Einführung dieser verpflichtenden ERechnung gelten Übergangsregelungen. Insbesondere private Endverbraucher sind von diesen Regelungen nicht betroffen.
  1. Briefversand 2025 – Neues Postgesetz
    Das neue Postgesetz stellt sicher, dass die Deutsche Post auch künftig an sechs Tagen die Woche in ganz Deutschland Briefe und Pakete zustellen.
  2. Die neue Grundsteuer 2025
    Die Grundsteuer wurde für jedes Grundstück und jedes Haus neu bewertet. Jeder Eigentümerin Deutschland ist davon betroffen und musste bis Ende Januar 2023 selbstständig tätig werden. Dabei war es auch wichtig, in welchem Bundesland das Eigentum liegt, denn die Regelungen sind nicht für jedes Bundesland gleich.
  3. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
    Am 22.07.2021 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen – (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG ) – im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Seine Anforderungen gelten grundsätzlich für Produkte, die nach dem 28.06.2025 in den Verkehr gebracht werden, sowie für Dienstleistungen, die für VerbraucherInnen nach dem 28.06.2025 erbracht werden.
  4. Geänderte Abgabefrist für den Agrardieselantrag
    Dieselanträge für das Jahr 2023 können bis zum 31.12.2024 online gestellt werden (vorher 30.09.2024). Für den Registrierungsprozess sind mindestens ein bis zwei Wochen einzuplanen. Der Antrag ist grundsätzlich bis zum 31.12. des Jahres, das dem Kalenderjahr folgt, in dem die Energieerzeugnisse verwendet wurden, beim zuständigen Hauptzollamt zu stellen. Weitere Informationen hier.
  5. Die Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.) 
    Die Wirtschafts-Identifikationsnummer wird künftig als bundesweit einheitliches Identifikations- und Ordnungsmerkmal für wirtschaftlich Tätige im Besteuerungsverfahren dienen. Sie vereinfacht die Kommunikation zwischen den Verfahrensbeteiligten und ist ein Beitrag zur Verwaltungsdigitalisierung und -modernisierung.
    Die Einführung der W-IdNr.ist am 24.10.2024 gestartet. Damit erhalten stufenweise alle in Deutschland wirtschaftlich Tätigen die W-IdNr. Die Einführung soll 2026 abgeschlossen sein. Die W-IdNr. wird automatisiert vom BZSt vergeben. Ein gesonderter Antrag ist nicht erforderlich. Die W-IdNr. wird von Amts wegen an wirtschaftlich Tätige vergeben und den wirtschaftlich Tätigen im Anschluss mitgeteilt. Die Mitteilung der W-IdNr. ist lediglich eine Information, es handelt sich nicht um einen Verwaltungsakt.
    Die erstmalige Vergabe der W-IdNr. erfolgt in mehreren Stufen – von Ende November 2024 bis zum 2. Quartal 2026.

 

 

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