Der Trend zur Erhöhung der Realsteuerhebesätze in den Landkreisen Mecklenburgische Seenplatte und Vorpommern-Greifswald hat sich auch im vergangenen Jahr fortgesetzt. Lediglich in Möllenbeck (Mecklenburgische Seenplatte) gab es eine Senkung um zehn Prozentpunkte. Wie aus der auf den Internetseiten der IHK Neubrandenburg für das östliche M-V veröffentlichten neuen „Übersicht der Realsteuerhebesätze“ weiter hervorgeht, haben dagegen 17 Kommunen im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte und 17 Kommunen im Landkreis Vorpommern-Greifswald wenigstens einen der Hebesätze angehoben.
Spitzenhebesatz bei der Gewerbesteuer im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte ist die Stadt Neubrandenburg mit 440 Prozent, gefolgt von Kublank mit 430 Prozent. 17 Kommunen liegen mit ihrem Hebesatz bereits bei mehr als 400 Prozent. Im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Spitzenhebesatz bereits bei 450 Prozent. Dieser wird in Anklam, Jatznick, Stolpe an der Peene, Torgelow und Wackerow erhoben. Die Hansestadt Greifswald verlangt 425 Prozent. Weitere 22 Kommunen haben bereits einen Hebesatz von 400 Prozent bei der Gewerbesteuer.
Bei der Grundsteuer B liegt die Stadt Neubrandenburg mit 550 Prozent vor Göhren-Lebbin mit 500 Prozent. 450 Prozent wird in Grabowhöfe, Neetzka, Woldegk und Groß Miltzow verlangt. Mehr als die Hälfte der Kommunen liegt bereits bei 400 Prozent und mehr.
Im Landkreis Vorpommern Greifswald hält Wackerow mit 700 Prozent nach wie vor den höchsten Hebesatz. Behrenhoff liegt bei 500 Prozent, Pasewalk und Anklam bei 490 Prozent bei der Grundsteuer B. Nur noch 16 Kommunen liegen unter einem Hebesatz von 400 Prozent. Im Hinblick auf die Grundsteuerreform ist der Hebesatz bei der Grundsteuer B von besonderer Bedeutung. Bisher wurde zum Thema Grundsteuer Aufkommensneutralität bekundet. Sofern die neu ermittelten Grundsteuermessbeträge über den derzeitigen Beträgen liegen, müssten die Hebesätze der Grundsteuer B gesenkt werden, um eine erhöhte Belastung der Grundstückseigentümer zu vermeiden. Dafür ist zunächst eine Information der Kommunen erforderlich, wie sich die Neubewertung der Grundstücke innerhalb ihrer Kommune auswirkt.
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