Wirtschafts- und Verkehrsstaatssekretärin Ines Jesse hat am 27.02.2024 in der Landespressekonferenz das Priorisierungskonzept für straßenbegleitende Radwege an Landesstraßen in M-V vorgestellt. „Bei der Ausstattung mit Radwegen haben wir in M-V in den vergangenen Jahren einiges erreicht. Bereits heute haben wir über 2.100 Kilometer straßenbegleitende Radwege an Bundes- und Landesstraßen in M-V. Etwa 53 Prozent der Bundesstraßen und 32 Prozent der Landesstraßen im Land sind mit straßenbegleitenden Radwegen ausgestattet. Damit liegt unser Bundesland deutlich über dem bundesweiten Durchschnitt. Ziel ist es, ein möglichst lückenloses Radverkehrsnetz zu entwickeln, wobei der Radverkehr nur noch dort auf der Straße geführt werden soll, wo es Straßenzustand und Verkehrsbelegung sicher ermöglichen. Für die kommenden Bauaktivitäten ist ein Priorisierungskonzept erstellt worden. Wichtig ist: Die derzeit vorliegende Liste ist nicht in Stein gemeißelt. Uns ist es wichtig, die fachliche Kompetenz und die Ortskenntnisse der regionalen Akteure mit einzubeziehen. Deshalb wollen wir nun mit den Landkreisen in die Abstimmung einsteigen“, sagte die Staatssekretärin im Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Ines Jesse.
Sieben Millionen Euro pro Jahr für straßenbegleitenden Radwegebau an Landesstraßen
In dem Priorisierungskonzept wurden für alle 1.638 Landesstraßenabschnitte im Land, die bislang nicht mit einer straßenbegleitenden Radverkehrsanlage ausgestattet sind, die Dringlichkeit für die Herstellung ermittelt. Im Ergebnis sind in den kommenden fünf Jahren (2024 – 2028) insgesamt 66 Straßenabschnitte mit einer Gesamtlänge von 97 Kilometern zur Realisierung vorgesehen. Dies sind vorrangig Radwegeprojekte, die sich derzeit bereits in einer fortgeschrittenen Planungsphase befinden sowie bislang nicht realisierten Projekte des Lückenschlussprogramms. Die Planungen für die 2. Halbdekade (2029 – 2033) umfassen 63 Projekte mit einer Gesamtlänge von 89 Kilometern. „Wir haben pro Jahr etwa sieben Millionen Euro Landesmittel, die wir mindestens für den Radwegebau einsetzen wollen. Ziel ist es, zukünftig die verfügbaren Mittel jährlich zunächst dort einzusetzen, wo mit neuen Radwegen der größte Effekt für den Radverkehr erreicht werden kann“, sagte Jesse.
Kriterien für das Priorisierungskonzept
Der Bau von straßenbegleitenden Radwegen an Landesstraßen erfolgte bislang im Rahmen der Möglichkeiten des Lückenschlussprogramms aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Eine landesweite und einheitliche Methodik zur Auswahl der zu bauenden Radwege existierte bislang nicht. Analog zum Priorisierungskonzept zum Radwegebau an Bundesstraßen aus dem Jahr 2022 sollen nun einheitliche Regelungen für die Baumaßnahmen genutzt werden. Im Einzelnen erfolgte die Bedarfsbewertung anhand der folgenden raumordnerischen Kriterien: Verbesserung der Stadt-Umland-Beziehungen, Distanz zu zentralen Orten, Lückenschluss zu Radwegen im Bestand, Anbindung an Orte der Versorgung wie beispielsweise Einzelhandel und medizinischer Versorgung, Bestandteil touristischer Radfernrouten und weiterer touristischer Radrouten, Anbindung an Bahnhöfe sowie Schulwegsicherung. Darüber hinaus wurde die Dringlichkeit einer Radwegausstattung aus der Perspektive der Verkehrssicherheit anhand der verkehrstechnischen Daten Fahrbahnbreite, Verkehrsstärke und Schwerlastverkehrsstärke abgebildet. Im Ergebnis wurde für jeden Radwegeabschnitt eine sogenannte Prioritätskennzahl ermittelt. Zudem fanden gegebenenfalls vorhandene Planungsstände sowie spezifische Einflussfaktoren wie beispielsweise kurvenreiche Streckenführung und die Ausstattung der Straße mit Schutzplanken Berücksichtigung. Des Weiteren wird einbezogen, ob das Radwegeprojekt Bestandteil des bisherigen Lückenschlussprogramms war.
Weiteres Vorgehen:
Bei der Aufstellung des Priorisierungskonzepts sollen die regionalen Akteure einbezogen werden. Hierzu wird es einen gemeinsamen Termin geben, bei dem die Methode und die Ergebnisse der Priorisierung erläutert werden. Nach diesem Termin erhalten die Landkreise Gelegenheit, binnen einer angemessenen Frist (sechs Wochen) eine Rückmeldung zu geben. Auf Grundlage einer fachlichen Begründung kann dabei eine höhere Priorisierung einzelner Streckenabschnitte vorschlagen werden. In diesem Fall muss jedoch im Gegenzug auch eine niedrigere Priorisierung eines anderen Streckenabschnitts im Kreis vorgeschlagen werden, da die finanziellen Ressourcen für den Radwegebau pro Kreis begrenzt sind.