Prädikat „Tourismusort“ an Neubrandenburg verliehen

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Wirtschafts- und Tourismusminister Reinhard Meyer hat am 26.05.2023 Neubrandenburg, Bad Doberan, Crivitz, Pasewalk sowie Zierow offiziell als Tourismusorte ausgezeichnet. „Die Tourismusorte im Land haben sich dafür entschieden, gute Gastgeber zu sein und ihre Städte und Gemeinden weiter aufzuwerten. Denn: Investitionen in die touristische Infrastruktur sind ein Gewinn für Urlaubsgäste und Tagesausflüger, die in ihrer freien Zeit die attraktiven Angebote zur Erholung nutzen können. Zugleich können die Einwohner profitieren. Wichtig ist, dass diese von Anfang an in den Prozess mit einbezogen werden, um eine hohe Akzeptanz zu erreichen“, sagte der Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Reinhard Meyer in Bad Doberan.

31 Städte und Gemeinden im Land sind „Anerkannte Tourismusorte“
Seit der Anpassung des Kurortgesetzes Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2021 haben 31 anerkannte Tourismusorte und eine anerkannte Tourismusregion (Mönchgut-Granitz) die Auszeichnung erlangt. Gemeinden, die über eine landschaftlich bevorzugte Lage oder bedeutende kulturelle Einrichtungen (insbesondere Museen oder Theater), internationale Veranstaltungen oder sonstige bedeutende Freizeiteinrichtungen von überörtlicher Bedeutung, Angebote für Naherholung wie insbesondere Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, ein vielfältiges gastronomisches Angebot oder wichtige Dienstleistungsangebote für benachbarte Kur- und Erholungsorte verfügen, können ein Prädikat als „Tourismusort“ erhalten.

Tourismusorte im Land sind: Ivenack, Stavenhagen, Alt Schwerin, Kargow, Anklam, Wittenbeck, Börgerende-Rethwisch, Kröpelin, Bastorf, Kalkhorst, Steffenshagen, Rostock, Hohenkirchen, Zarrentin am Schaalsee, Elmenhorst/Lichtenhagen, Altwarp, Stolpe an der Peene, Ummanz, Bad Kleinen, Dassow, Dobin am See, Klütz, Bugewitz, Güstrow, Plau am See und Schwaan. Zudem wurde im Sommer 2022 der Gemeindezusammenschluss „Mönchgut-Granitz“ als erste Tourismusregion des Landes anerkannt.

PM/WM

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