Neues EFRE-Programm von der EU-Kommission genehmigt

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Die Europäische Kommission hat das Programm für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021 bis 2027 für M-V genehmigt.

M-V stehen in dieser Förderperiode für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) rund 924,6 Millionen Euro zur Verfügung. Das Land stellt zusätzlich rund 616,3 Millionen Euro aus nationalen Kofinanzierungsmitteln für den EFRE bereit (Gesamtmittel EFRE rund 1,5 Milliarden Euro).

Das EU-Programm besteht aus drei Handlungsfeldern:

  • wettbewerbsfähigeres und intelligenteres Europa durch die Förderung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels
  • grünerer, CO2-armer Übergang zu einer CO2-neutralen Wirtschaft
  • bürgernäheres Europa durch die Förderung einer nachhaltigen und integrierten Entwicklung.

Im ersten Handlungsfeld sollen im Bereich „Entwicklung und Ausbau der Forschungs- und Innovationskapazitäten und Einführung fortschrittlicher Technologien“ fünf Maßnahmen umgesetzt werden. Dazu gehören die Exzellenzforschung, die Investition in wissenschaftliche Geräte und Einführung fortschrittlicher Medizin-Technologien, die Unterstützung wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen, die Stärkung einzelbetrieblicher Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie die Förderung der Zusammenarbeit von Wirtschaft und Wissenschaft, vor allem durch wirtschaftsnahe Verbundvorhaben und Technologietransfer.

Zudem sind für den Bereich „Steigerung des nachhaltigen Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU“ vier Maßnahmen benannt. Dazu gehören unter anderem die Unterstützung von gründungs- und bildungsbezogenen sowie innovative Infrastrukturen, die gewerbliche Förderung zur Umsetzung von Innovationen, Expansionsunterstützung und Schaffung von attraktiven Arbeitsplätzen und die Einrichtung von Beteiligungsfonds zur Umsetzung von Innovationen und Unterstützung von Gründungen/Start-Ups.

Im zweiten Handlungsfeld zielen die Maßnahmen auf die Verbesserung des Klimaschutzes und die Klimaanpassung durch Steigerung der Energieeffizienz und Reduzierung der Treibhausgasemissionen. Gefördert werden

  • investive Maßnahmen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz,
  • Verbesserung der Energieeffizienz in Landesliegenschaften und Gemeinbedarfseinrichtungen (unter anderem Bildungseinrichtungen) und im Hochschulbau,
  • Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene,
  • Waldmehrung durch Erstaufforstung auf Flächen des Landes, Waldumbau sowie
  • Moorschutz

Das dritte Handlungsfeld beinhaltet die integrierte nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei geht es neben Bildungsinfrastrukturprojekten auch um Maßnahmen zur Vermeidung von sozialer Segregation und Maßnahmen zur Förderung des kulturellen Erbes. 

PM/WM

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