Neue Regeln zum Energy Sharing

Energy Sharing könnte auch für Unternehmen in MV künftig ein wichtiger Baustein der eigenen Stromversorgung werden. Mit der jüngsten Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes entstand jetzt ein lang erwarteter Rechtsrahmen.

Dieser regelt, wie Strom aus erneuerbaren Anlagen gemeinschaftlich genutzt und innerhalb lokaler Energiegemeinschaften verteilt werden kann. Strom aus Photovoltaik‑ und Windanlagen kann künftig nicht nur im eigenen Betrieb verbraucht, sondern auch innerhalb einer Gruppe von Unternehmen, Kommunen oder Bürgerenergiegesellschaften genutzt werden. Anlagenbetreiber werden dabei von vielen Pflichten klassischer Stromlieferanten entlastet, sodass auch kleinere Akteure einfacher an solchen Modellen teilnehmen können. Es gibt jedoch auch noch einige Hürden. Für Unternehmen lohnt es sich aber, das Thema schon jetzt strategisch mitzudenken, statt abzuwarten, bis alle Details geregelt sind. Dazu gehören unter anderem:

  • die eigene Ausgangslage prüfen (Verbrauch, Lastspitzen, PV‑Potenziale, E‑Mobilität)
  • neue Investitionen – etwa in PV, Ladeinfrastruktur oder Messkonzepte – möglichst „Energy‑Sharing‑tauglich“ planen
  • im Gewerbegebiet oder mit kommunalen Partnern ausloten, ob sich gemeinsame Projekte anbieten

Der neue Blogbeitrag von MVeffizient „Neue Regeln zum Energy Sharing“ fasst die wichtigsten Neuerungen zusammen, zeigt zentrale Hürden auf und gibt konkrete Hinweise, wie KMU das Thema schrittweise in ihre Energie‑ und Investitionsstrategie integrieren können.

www.mv-effizient.de

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