Landtag beschließt Gesetz zur Stärkung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum

Gesundheitsministerin Stefanie Drese hat das am 28.01.2026 vom Landtag beschlossene Gesetz zur Begegnung der medizinischen Unterversorgung in ländlichen oder strukturschwachen Regionen als wichtige Initiative hervorgehoben, die einer sich zuspitzenden Diskrepanz gezielt entgegenwirkt. „Denn“, so Drese im Landtag, „bei der Gesundheitsversorgung erleben wir eine zunehmende Erschwernis, gleichwertige Lebensverhältnisse in der Stadt und auf dem Land zu gewährleisten.“

Nach Ansicht der Ministerin zeigt die Entwicklung, dass es zunehmend schwieriger wird für viele ausscheidende Praxisinhaberinnen und -inhaber in bestimmten ländlichen Regionen geeignete Nachfolger zu finden. Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ließen sich lieber in den Städten nieder als in den ländlichen und strukturschwachen Räumen.

Im Durchschnitt – bezogen auf ganz Mecklenburg-Vorpommern – zeige sich zwar an einigen Stellen eine gewisse Stabilisierung in der Gesundheitsversorgung, so Drese: „Verschiedenen Maßnahmen, die teilweise bereits vor Jahren eingeleitet wurden, entfalten Wirkung.“

So habe sich etwa das Durchschnittsalter bei den Hausärztinnen und Hausärzten in den letzten Jahren stabilisiert (Hausärzte 1.1.2021: 53,75 Jahre vs. 1.1.2025: 52,89 Jahre). Und auch in Bezug auf die Arztdichte bei Hausärzten weise Mecklenburg-Vorpommern einen im Bundesvergleich guten Wert auf. Pro Hausarzt oder Hausärztin werden 1.149 Einwohner in Mecklenburg-Vorpommern versorgt. Das liegt unter dem bundesweiten Durchschnitt von 1.264 Einwohnern.

„Es geht also vor allem um die Verteilung: Gerade in den besonders vom demographischen Wandel betroffenen Regionen in unserem Land ist die Sicherstellung der wohnortnahen medizinischen Versorgung besonders schwierig“, so Drese.

„Mit dem neuen Gesetz gehen wir nun den nächsten Schritt“, verdeutlichte die Ministerin. „Wir entwickeln das bisherige Landarztgesetz weiter, indem wir zusätzlich Studienplätze für Pharmazie und auch für Zahnmedizin bereitstellen.“ Zudem seien Plätze für den öffentlichen Gesundheitsdienst vorgesehen, der auch weiterhin gestärkt werden müsse – auch als wesentlicher Teil von Krisenbewältigung und Bevölkerungsschutz. „Und, wir werden auch ermöglichen, sich anstelle einer haus- oder kinderärztlichen Tätigkeit für einen anderen fachärztlichen Bereich zu entscheiden, wenn es diesen Bedarf gibt“, betonte Drese.

Die Ministerin kündigte auch an, in der Auswahl einen stärkeren Fokus auf die Eignung für eine Tätigkeit in ländlichen Regionen Mecklenburg-Vorpommerns zu legen als es bisher der Fall war.

„Mit unserer gezielten Unterstützung der Gesundheitsversorgung im ländlichen Raum rücken wir an die Spitze: Ein Gesetz mit landeseigenen Vorabquoten für Ärzte, Zahnärztinnen und Apotheker – das gibt es noch in keinem anderen Bundesland“, sagte Drese im Landtag.

PM/SM

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